Polizei darf Demonstranten prügeln

Freispruch eines Beamten vor dem Landgericht Chemnitz sorgt für Empörung / LINKE: Abkehr vom Deeskalationsprinzip auf Versammlungen / Angewandte »Schocktechnik« eines Rechtsstaates unwürdig

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Dürfen Polizisten im Dienst zuschlagen? Ja, sagt das Landgericht Chemnitz in einem Fall auf einer Anti-Pegida-Demo in Chemnitz. Doch die als »Schocktechnik« eingesetzte Methode will die LINKE nun im Landtag anprangern.

Ist das ein Freibrief für prügelnde Beamte? In Sachsen sorgt ein Urteil des Landgerichtes Chemnitz zur Anwendung von Gewalt durch Polizisten im Einsatz für heftige Debatten. Wie das Gericht klarstellte, dürfen Polizisten im Amt Körperverletzungen begehen, sofern diese in der Situation dem Beamten als angemessen erscheinen. Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Vorfälle in Chemnitz, die beide den gleichen Polizisten betreffen. Der erste Fall ereignete sich Ende September 2014 am Rande eines Parks, der Zweite im Februar 2015 in der Nähe des bekannten Marx-Monumentes in der Innenstadt. Während der Polizist in beiden Fällen von der ersten Instanz noch zu Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden war, hob das Landgericht die Richtersprüche diese Woche wieder auf. Begründung: In beiden Fällen habe der Beamte keine übermäßige Gewalt angewandt. Übersetzt folgt aus dem Urteil: Schlägt ein Beamter zu, klärt ein Gericht erst im Na...


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