»Kriminelle Ausländer« doch nicht raus

Wissenschafts-Dienst des Bundestags äußert in Gutachten im Auftrag der LINKEN massive Zweifel am Entwurf der Bundesregierung / Abschiebungen nur bei schwer wiegender Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit möglich

Am Freitag soll der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf der Koalition zur leichteren Abschiebung straffälliger Ausländer debattieren - die Linkspartei sieht sich nun durch ein Gutachten in ihrer Ablehnung bestärkt: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestag äußerte in einer am Donnerstag bekannt gewordenen Stellungnahme erhebliche völkerrechtliche Zweifel an der geplanten Gesetzesverschärfung, mit der die Bundesregierung auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln reagierte.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder als Jugendstrafe verhängt wurde. Die erleichterte Ausweisung soll etwa bei Gewaltdelikten oder Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gelten, könnte in bestimmten Fällen aber auch bei Eigentumsdelikten wie Diebstahl angewe...


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