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Bundesinstitut weist Widerspruch zurück

  • Lesedauer: 1 Min.

In dem Vorhaben, reguliert weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana zu verkaufen, muss der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut eine Schlappe hinnehmen. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen Widerspruch des Bezirks abgewiesen, wie ein Institutssprecher am Donnerstag sagte. Im Herbst 2015 hatte es den Antrag des Bezirks abgelehnt, mit dem die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen erreicht werden sollte. Das BfArM erklärte, der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken sei mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Das Gesetz verbietet Cannabis und lässt nur wenige Ausnahmen in medizinisch begründeten Fällen zu. dpa/nd

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