Verurteilung von Nawalny war »willkürlich«

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Straßburg. Die Verurteilung des Kremlgegners Alexej Nawalny wegen Veruntreuung im Jahr 2013 war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte willkürlich, teilte das Gericht mit. Die Straßburger Richter verurteilten Russland wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Der Oppositionelle war 2013 zu fünf Jahren Straflager wegen Veruntreuung verurteilt worden. Später wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. dpa/nd

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