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Abmahnung für Datenschutzverstöße

Berlin. Verbraucherschützer können ab sofort Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen - etwa wenn Unternehmen unnötig viele Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen. Das erweiterte Verbandsklagerecht trat am Mittwoch nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Damit wird auch das Gesetz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitert. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband ko...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002913.abmahnung-fuer-datenschutzverstoesse.html

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