Zwei Brandstifter stehen in Rostock vor Gericht

Auf die Täter wartet eine Strafe von bis zu sechs Jahren

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsunterkunft in Groß Lüsewitz wird am Montag das Urteil gegen die zwei Angeklagten gesprochen. Es wird eine Haftstrafe zwischen fünf und sechs Jahren erwartet.

Rostock. Im Prozess am Landgericht Rostock um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Groß Lüsewitz wird am Montag das Urteil erwartet. Die 25 und 26 Jahre alten Angeklagten hatten im Verlauf des Prozesses zugegeben, in der Nacht zum 12. Oktober 2014 zwei Brandsätze auf das Haus geworfen zu haben. Ihnen sei bewusst gewesen, dass durch die Brandsätze Menschen hätten zu Schaden kommen können. Die Männer sind wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt. Nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten müssen sie mit Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren rechnen. Nach dem Willen der Anklage sollen sie für fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter, die Verteidiger forderten fünf Jahre Haft.

Die Angeklagten hatten im Prozess um Entschuldigung gebeten. Sie bereuten die Tat und seien froh, dass nicht mehr passiert sei. In dem Haus schliefen damals 38 Flüchtlinge, darunter 18 Kinder. Die Anklage sah drei Mordmerkmale erfüllt: Die Männer hätten wegen des Anschlags zur Nachtzeit heimtückisch gehandelt, mit gemeingefährlichen Mitteln wegen der Molotow-Cocktails und aus niedrigen Beweggründen wegen Ausländerfeindlichkeit.

Das Gebäude war zur Tatzeit vollständig eingerüstet. Einer der Brandsätze zerschellte laut Anklage an dem Baugerüst und setzte ein Kunststofffenster in Brand. Die zweite Brandflasche fiel auf eine Wiese vor dem Gebäude. Ein Sachverständiger sprach davon, dass es womöglich lichterloh gebrannt hätte, wäre ein Brandsatz ins Hausinnere geraten. dpa/nd

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