Chile will Abtreibungsverbot lockern
Nach Vergewaltigungen oder Gefahr für das Leben der Mutter soll ein Schwangerschaftsabbruch möglich werden
Santiago de Chile/Quito. In Chile hat ein Gesetz zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots die erste parlamentarische Hürde genommen. Nach rund einjähriger Diskussion votierte die Abgeordnetenkammer am Donnerstag mit 66 Ja- und 44 Nein-Stimmen für das Gesetzesvorhaben. Demnach soll nach einer Vergewaltigung, bei einer Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist, ein Schwangerschaftsabbruch zulässig sein. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss der Senat noch zustimmen.
Die Lockerung des strikten Abtreibungsverbots ist im konservativen Chile äußert umstritten. Die Opposition kündigte bereits an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Abtreibungen sind bisher grundsätzlich verboten, auch im Falle einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet.
Damit sind viele Frauen laut Amnesty International gezwungen, illegal unter schlechten medizinischen Umständen abzutreiben. Nach staatlichen Angaben werden jährlich rund 150.000 unerlaubte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.