Verhinderungspflege auch stundenweise

Leserfragen rund um die Pflege

  • Lesedauer: 4 Min.
Kann man bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause auch eine Verhinderungspflege nutzen, um selbst mal körperlich und mental zu entspannen? Gisela W., Berlin

Es ist richtig, dass es für die Pflege eines Angehörigen zu Hause die sogenannte Verhinderungspflege gibt. Diese ist für Zeiten vorgesehen, in denen eine Ersatzpflegekraft die Aufgaben der eigentlichen Pflegeperson übernimmt.

Dafür stehen bis zu 1612 Euro über einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag kann auf 2418 Euro erhöht werden, wenn dafür nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Die Verhinderungspflege kann für die Zeit des eigenen Urlaubs, aber auch stundenweise genutzt werden. Letzteres hat den Vorteil, dass man mehrmals in der Woche eigene Termine wahrnehmen kann. Dabei spiele es keine Rolle, ob dies ein Arztbesuch oder ein Abendessen mit Freunden ist.

Wichtig ist der Zeitfaktor: Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert, wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Sind es mehr als acht Stunden, gibt es für diesen Tag nur das halbe Pflegegeld.

Um die Verhinderungspflege nutzen zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Kasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. In der Regel sind die Formulare im Internet hinterlegt, können aber auch zugeschickt werden. Gefragt wird unter anderem nach der Dauer der Abwesenheit der »privaten Pflegeperson«, dem Namen und der Anschrift der Vertretungskraft. Nach Beendigung der Ersatzpflege ist ein Beleg zur Erstattung der Aufwendungen, die an die Vertretung gezahlt wurden, einzureichen.

Hinsichtlich der Kostenerstattung spielt auch deren Verwandtschaftsgrad eine wichtige Rolle: Laut Sozialgesetzbuch XI stehen die 1612 beziehungsweise 2418 Euro für jene Ersatzpflegekräfte zur Verfügung, die nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Ist das hingegen der Fall, werden nur Kosten in Höhe des Pflegegeldes erstattet.

Bei der Pflegestufe I wären das für sechs Wochen maximal 366 Euro an »Honorar«. Verdienstausfall oder Aufwendungen wie Fahrtkosten werden jedoch bis zur Höchstsumme von 1612 Euro ersetzt. Uwe Strachovsky

Weitere kostenlose Informationen erhalten gesetzlich und privat Versicherte unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 1018 800 der Compass-Pflegeberatung.

Pflegeversicherung bezuschusst auch Umzug mit 4000 Euro

Auf welchen Zuschuss kann man sich als Pflegebedürftiger bei Wohnungsumbauten stützen? Gibt es auch einen Zuschuss für den Umzug?

Werner S., Erfurt

Vorweg sei Folgendes gesagt: Nach dem aktuellem Pflegereport der Barmer GEK nutzten 2014 leider nur etwa 3,7 Prozent der Pflegebedürftigen die Mittel, die für die Verbesserung des Wohnumfeldes zur Verfügung stehen. Je Umbaumaßnahme sind das immerhin bis zu 4000 Euro.

Dieses Geld diente vor allem dem Einbau einer barrierefreien Dusche, der Installation eines Treppenlifts, der Montage eines Handlaufes oder dem Umbau des WC. Seltener wurden neue Haustüren oder unterfahrbare Spülen eingebaut, Türverbreiterungen vorgenommen oder Fußbodenschwellen entfernt.

Allerdings fließt der Zuschuss nur, wenn die Umbauten die Pflege erst ermöglichen oder die individuelle Situation des Betroffenen verbessern. Daher muss im Gutachten der Pflegeversicherung auch eine Empfehlung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen übermittelt werden.

Waren zunächst keine Umbauten nötig, kann sich die Situation in den Wochen nach der Begutachtung jedoch verschlechtern. Dann sollte erneut ein Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt werden. Dabei empfiehlt es sich, auf die kostenfreie Hilfe der Pflegeberatung zurückzugreifen, auf die jeder Pflegeversicherte Anspruch hat.

Konkret sollte in der Wohnung das Für und Wider baulicher Veränderungen mit dem Berater besprochen und mit dessen Unterstützung der Antrag formuliert werden. Einen Termin vereinbaren gesetzlich Versicherte über ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, privat Versicherte unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 1018 800 mit der für sie zuständigen Compass-Pflegeberatung.

Nach dem Antrag erfolgt eine erneute Begutachtung der Pflegesituation. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet letztlich die Pflegeversicherung über den Antrag. Verschlechtert sich die Pflegesituation, kann bei nachgewiesenem Bedarf ein weiterer Zuschuss gezahlt werden.

Neben den reinen Baumaßnahmen gibt es zusätzliche Möglichkeiten, den Zuschuss zu nutzen. So kann das Geld beispielsweise auch für einen Wohnungswechsel eingesetzt werden. Das kann ein Umzug vom Ober- ins Untergeschoss des Hauses oder in eine barrierefreie Wohnung sein.

Das Geld ist übrigens nicht nur für den Umzug oder die Umbauten selbst, sondern auch für Gebühren, Genehmigungen oder Planungskosten verwendbar. Es muss nicht unbedingt eine Fachfirma beauftragt werden. Wenn Angehörige beispielsweise einen rutschhemmenden Fußboden verlegen oder eine Rampe bauen, werden neben den Materialkosten unter anderem deren Fahrtkosten erstattet.

Uwe Strachovsky

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