Mindestlohn reicht zum Leben nicht

Bundesregierung: Alleinstehende in Großstädten können selbst mit Vollzeitjob ihre Kosten nicht decken

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wer Single ist, in einer Großstadt lebt und einen Job mit Mindestlohnbedingungen hat, entkommt damit nicht dem Sozialleistungsbezug. Das gibt auch die Bundesregierung zu.

Berlin. In vielen westdeutschen Großstädten reicht der Mindestlohn kaum zum Leben aus. Ein Vollzeitjob mit 37,7 Stunden Wochenarbeitszeit und Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde genüge vielerorts nicht, um Lebenshaltungskosten und Miete zu zahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Klaus Ernst hervor, die »nd« vorliegt.

Demnach verdient ein alleinstehender Beschäftigter ohne Kinder mit einer solchen Stelle monatlich brutto 1388,62 Euro, netto bleiben 1040,27 Euro. Der Existenzbedarf für diese Gruppe betrage aber 1053 Euro. Er setzt sich zusammen aus dem Hartz-IV-Satz von 404 Euro, Durchschnittskosten für Unterkunft von 349 Euro und dem Erwerbstätigenfreibetrag von 300 Euro.

In einzelnen Städten ist die Lücke demnach noch größer: Ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher in Münc...


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