Gericht stoppt Preiskampf bei Arzneien

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Bamberg. Arzneimittel-Großhändler dürfen sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg nur begrenzt gegenseitig im Preis unterbieten. Sie dürfen pro Packung einen gesetzlichen Zuschlag von 70 Cent auf den Herstellerpreis nicht durch Rabatte wegfallen lassen, wenn sie Medikamente an die Apotheken weiterverkaufen. »Damit soll sichergestellt werden, dass die Apotheken flächendeckend und wohnortnah versorgt werden«, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Falls die Pharmagroßhändler den Festzuschlag nicht von den Apotheken verlangten und sich gegenseitig im Preiskampf unterböten, bestehe die Gefahr, dass Großhändler ausfallen. dpa/nd

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