Schwule Justizopfer: Maas drückt aufs Tempo

Eckpunkte zu Aufhebungsgesetz für Skandal-Paragraf 175 vorgelegt / Schnelle Rehabilitierung geplant

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Rund 50 000 Bundesbürger wurden wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Für das erlittene Unrecht sollen sie individuell oder kollektiv entschädigt werden.

Es gibt Paragrafen, die überstehen jeden Systemwechsel. Den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches etwa, der sexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellte, gab es von 1872 bis 1994. Er machte Schwulen das Leben zur Hölle. Als unbescholtener Bürger konnte man so schnell in die Fänge der Justiz geraten. Während homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in der DDR ab Ende der 50er nicht mehr geahndet wurden, dauerte es in der BRD erheblich länger: Erst 1969 wurde das Totalverbot aufgehoben. Bis dahin waren in der Bundesrepublik rund 50.000 Männer verurteilt worden. In der DDR waren es deutlich weniger. Besonders perfide: Während in der Anfangszeit der DDR die abgeschwächte wilhelminische Fassung galt, hielt man in der BRD an der verschärften Nazi-Fassung von 1935 fest.

Bundesjustizminister Heiko Maas will nun die Opfer entschädigen. Dies geht ...


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