In Bayern gelten abendländische Werte

Verfassungsgerichtshof in München: Kopftuchverbot ist nicht verfassungswidrig

München (AFP/ND). Muslimischen Lehrerinnen kann das Tragen von Kopftüchern an Schulen in Bayern weiterhin verboten werden. Die entsprechende Landesregelung sei nicht verfassungswidrig, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag in München. Das Gericht wies damit die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab. Sie sah in dem Kopftuchverbot eine Ungleichbehandlung, weil nach der gesetzlichen Regelung Nonnen weiterhin in ihrer jeweiligen Ordenstracht unterrichten dürfen. (AZ: Vf. 11-VII-05) Die bayerische Regierung hatte diese Unterscheidung damit begründet, dass die Ordenstracht christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten entspreche. Dagegen könne das Kopftuch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden, »die mit den Grundwerten und Bildungszielen der bayerischen Verfassung« nicht vereinbar sei. Laut Gericht ist das umstrittene Gesetz so abstrakt gefasst, dass es nicht von vornherein zu einer unzulässigen Bevorzugung der christlichen Konfessionen führt. Zudem beschreibe der Bezug auf die christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte die in der bayerischen Verfassung verankerte Wertewelt. An ihr müsse sich der Gesetzgeber bei seinen Regelungen orientieren. Deshalb sei es auch ein »gerechtfertigtes Anliegen des Gesetzgebers, die religiöse Lebensform und Tradition des Volkes in die Schulerziehung einzubringen«. Überdies durfte der Gesetzgeber den Richtern zufolge davon ausgehen, dass Lehrer durch das Tragen bestimmter Symbole und Kleidungsstücke die glaubhafte Vermittlung dieser Grundwerte gefährden könnten. Welche Symbole und Kleidungsstücke zu verbieten sind, müssten die Fachgerichte im Einzelfall entscheiden. In Bayern wurde bislang keine Lehrerin wegen der umstrittenen Regelung vom Schuldienst ausgeschlossen. Drei Einzelfalllösungen an Grund- und Hauptschulen sehen etwa vor, dass die Lehrerinnen neutrale Hüte statt Kopftüchern tragen, die als fundamentalistische Bekenntnisse verstanden werden könnten. Der Präsident der nun gescheiterten Religionsgemeinschaft, Abdurrahim Vural, bezeichnete das Urteil als falsch. Das gesetzliche Kopftuchverbot richte sich ausschließlich gegen Muslime und verstoße gegen das Gleichheitsgebot. Vural kündigte an, nun auch gegen das Kopftuchverbot an hessischen Schulen Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen nur bei einer klaren gesetzlichen Grundlage das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden darf. Daraufhin hatten mehrere Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen. In Baden-Württemberg wurde das Verbot allerdings im Juli 2006 durch das Verwaltungsgericht Stuttgart gekippt. Dem Urteil zufolge darf eine Lehrerin...

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