Ohnmacht im Aufsichtsrat?

DGB diskutiert Mitbestimmungsprobleme in Kapitalgesellschaften

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Was kann das deutsche »Mitbestimmungsmodell« angesichts verstärkter »Heuschreckenangriffe« noch bewirken? Mit solchen Fragestellungen befasste sich eine Konferenz für Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in Frankfurt (Main). Eingeladen hatten der DGB und die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.

»Unternehmen sind keine Profitmaschinen, sondern eine Leistungsgemeinschaft«, stellte Dietmar Hexel vom DGB-Bundesvorstand fest. Sie könnten erfolgreich sein, wenn sie »aus der Mitte heraus« geführt würden und erfahrene Aufsichtsräte hätten, die aus der Praxis besser als die Manager wüssten, wo und wie es läuft.

Grundlage für die Arbeit der Gewerkschafter in Aufsichtsräten ist das Gesetz von 1976 über die Mitbestimmung in großen Kapitalgesellschaften. Trotz formal paritätischer Besetzung des Aufsichtsrats durch Vertreter der Arbeitnehmer und Kapitaleigner haben die Anteilseigner in aller Regel das Sagen. So hat der Vorsitzende, zumeist ein Mann des Kapitals, bei einem Patt ein Doppelstimmrecht. Auf der »Arbeitnehmerbank« sitzen neben Belegschaftsvertretern und (externen) Gewerkschaftsvertretern auch leitende Angestellte, die eher dem Management zugeneigt sind. In über 720 Unternehmen wirken rund 5000 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsra...


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