DDR-Bürger schliefen ohne Contergan

Gutachterausschuss verhinderte die Anwendung von Thalidomid und deren Folgen

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 4 Min.
Als kürzlich der zweiteilige ARD-Fernsehfilm »Nur eine Tablette« den größten bundesdeutschen Arzneimittel-skandal wieder in Erinnerung rief, berichtete die Thüringer Allgemeine, dass es auch Contergan-Geschädigte in der DDR gegeben habe. Deren Zahl hielt sich aber offenbar in Grenzen.

Margit Hudelmaier wehrt ab. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter hatte der »Thüringer Allgemeinen« im Oktober gesagt, ihr seien mindestens zehn Fälle aus dem Osten bekannt. Die Daten lägen dem Verband vor, die Betroffenen bekämen eine Entschädigung. Doch mit den Medien wolle keiner reden. Vor dem »Neuen Deutschland«, das Frau Hudelmaier nicht kennt, hatten sich schon der »Mitteldeutsche Rundfunk« und die »Sächsische Zeitung« interessiert. Vergeblich. »Ich habe alle abgeklappert«, sagt die Frau, die selbst Opfer des Schlafmittels ist, dessen Wirkstoff Thalidomid bei schwangeren Frauen in einem bestimmten Zeitraum den Fötus schädigte. Vielleicht, vermutet sie, hänge das damit zusammen, dass die Betroffenen etwas Verbotenes getan hätten.

Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid war am 1. Oktober 1957 von der Firma Grünenthal auf den Markt gebracht worden. Es bescherte den Herstellern hohe Einnahmen. Auch in der DDR wurde man darauf aufmerksam. Hans Probst, der 27 Jahre lang im DDR-Gesundheitsministerium als Referatsleiter Arzneimittel und Hauptabteilungsleiter Pharmazie und Medizintechnik arbeitete, erinnert sich noch gut daran. Einige Pharma-Betriebe hätten sich damals für die Herstellung des Mittels interessiert, berichtet der heute 78-Jährige. Doch nach Prüfung durch den Zentralen Gutachterausschuss für den Arzneimittelverkehr in der DDR wurde das abgelehnt. Vorsitzender dieses Gremiums war der Pharmakologe Prof. Friedrich Jung.

Im Vorwort zu dem Buch »Contergan oder die Macht der Arzneimittelkonzerne«, das zwei schwedische Wissenschaftler, darunter der Biochemiker Robert Nilsson, Anfang der 70er Jahre über den Contergan-Skandal schrieben und das 1975 im DDR-Verlag Volk und Gesundheit in deutscher Übersetzung erschien, schreibt Jung, dass man Thalidomid zu einem Zeitpunkt abgelehnt habe, zu dem »Keimschädigungen nicht bekannt waren und wir über nervöse Störungen nur Gerüchte hörten. Thalidomid erschien uns nicht als notwendig, zumal unserer Bevölkerung schon ein fast zu breites Sortiment an Beruhigungsmitteln zur Verfügung stand und wir zudem gegen einen breiten und schwer kontrollierbaren Konsum von neuen Psychopharmaka sowieso Bedenken haben.« Bei einem Massenbedarfsartikel hätten Nebenwirkungen besonders sorgfältig abgeklärt werden müssen. Das sei bei Thalidomid nicht geschehen. Hans Probst zufolge standen den DDR-Bürgern im Bedarfsfall die frei verkäuflichen Medikamente Alluval, Dormutil oder Elrodorm zur Verfügung, darüber hinaus rezeptpflichtige Barbiturate. Contergan wurde deshalb schlicht nicht gebraucht.

In der Bundesrepublik war das Schlafmittel lange rezeptfrei erhältlich und es wurde in vielen weiteren Ländern verkauft. Weltweit kamen infolge seiner Einnahme 10 000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt, oft ohne Arme oder Beine. Der Skandal: Auch als bereits viele Mediziner auf Nebenwirkungen hinwiesen und sich der Verdacht auf Missbildungen während der Schwangerschaft immer mehr erhärtete, wurde Contergan nicht vom Markt genommen. Sowohl Probst als auch Jung verweisen darauf, dass dies in der DDR nach der Gesetzeslage innerhalb weniger Stunden nach dem Bekanntwerden erfolgt wäre. »Man hätte sofort die Bremse gezogen«, so Probst. Und die hieß »Totalsperrung«. Hans Probst, der Contergan-Schädigungen in der DDR nicht ausschließen will, hält sie dennoch für wenig wahrscheinlich. Die Arznei musste illegal beschafft werden und sie sei nur bei Schwangeren in einem ganz bestimmten engen Zeitraum gefährlich gewesen.

Der Berliner Arzt Heinrich Niemann verweist auf ein 2003 erschienenes Buch der US-amerikanischen Hoover Institution, in dem die USA und die DDR als »Beispiel für eine begründete Vorsorgeaktion« gewürdigt wurden. Sowohl in den USA als auch in der DDR habe die unzureichende Dokumentation über die Ergebnisse der toxikologischen Tests bei den Fachleuten der Regierung einen Verdacht über die mangelnde Sicherheit des Medikaments erhärtet. Die Behörden in beiden Ländern haben Fragen zur Sicherheit des Gebrauchs von Thalidomid während der Schwangerschaft gestellt. »Die USA- und die DDR-Entscheidungen, die auf dem Prinzip der Vorsorge beruhten, bewahrten tausende Babys davor, mit Missbildungen zur Welt zu kommen«, heißt es in dem Buch. Robert Nilsson, inzwischen Professor für Toxikologie an der Universität Stockholm, erinnert sich ebenfalls an die Zweifel in Bezug auf die Sicherheit von Contergan. Bei einem Besuch Nilssons in der DDR habe ein Mitglied des Arzneimittelausschusses gefragt, ob Contergan als Derivat der Glutaminsäure nicht die normale Entwicklung des Fötus schädigen könne, weil es als Antivitamin wirke, schreibt er in einer E-Mail an das ND.

Von den Opfern des Medizin-skandals leben in der Bundesrepublik noch etwa 2700. Berichten zufolge nahm Grünenthal erste Kontakte mit Betroffenen auf, die darauf hoffen, dass die Firma weitere Entschädigungen zahlt. Denn die Stiftungssumme von 51,13 Millionen Euro ist längst aufgebraucht. Die mageren Renten der Opfer werden aus Steuermitteln gezahlt. Obwohl die Nachmeldefrist für DDR-Conterganopfer 1993 endete, hat sich Margit Hudelmaier zufolge erst unlängst ein Betroffener gemeldet, dem die Experten Contergan-Schädigungen bescheinigten.

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