Schwule weiter diskrimiert

EU-Agentur für Grundrechte prüfte Umsetzung der Gleichstellung

Die EU-Kommission will benachteiligte Minderheiten besser vor Diskriminierung schützen. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla stellte hierzu am Mittwoch Gesetzesvorschläge im Rahmen eines Sozialpakets vor.

Behinderten, alten Menschen, Homosexuellen und Andersgläubigen will die Europäische Union (EU) das Alltagsleben erleichtern: Sie sollen nicht mehr ungerechtfertigt benachteiligt werden, wenn sie etwa eine Wohnung mieten, etwas einkaufen oder eine Versicherung abschließen wollen.

Dass insbesondere gleichberechtigter Schutz für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle durch die EU-Antidiskriminierungsgesetze in vielen Teilen der EU bislang mehr Ideal als Wirklichkeit ist, belegte eine am Montag in Wien vorgestellte Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). Die Analyse der 27 EU-Mitgliedstaaten zeigt nicht nur Unterschiede in der rechtlichen Behandlung und im Rechtsschutz auf, sondern belegt auch mangelnde Gleichberechtigung in Bereichen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Nach Informationen des ND laufen derzeit 20 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Mitgliedstaate...


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