Ausländeramt trennt Lebenspartnerschaft
Ein homosexueller Flüchtling darf nicht zu seinem Partner ziehen, weil er nicht »richtig« verheiratet sei
Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sollte in Deutschland im Jahr 2008 kein Problem mehr sein. Schließlich gab es unter der rot-grünen Bundesregierung gegen den heftigen Widerstand der Unionsparteien einige Verbesserungen. Doch für hier lebende Flüchtlinge sind diese Rechte längst nicht selbstverständlich. Das zeigt der Fall Nico Pehounde, der im Frühjahr 2007 mit seinem in Berlin lebenden gleichgeschlechtlichen Partner eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen ist. Denn wenn Pehounde seinen Partner besuchen will, droht ihm ein Strafverfahren.
Der Mann aus dem afrikanischen Benin lebt seit 2003 als geduldeter Asylbewerber in Burg. Dieser Ort wurde ihm vom Ausländeramt zugewiesen, er darf ihn nicht ohne Genehmigung verlassen. Das schreibt die von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen heftig bekämpfte Residenzpflicht vor. Das Ausländeramt Burg verweigerte Pehounde einen Umzug zu seinem Partner bisher ebenso wie einen Aufenthaltstitel. In einem Schreiben an seine Anwältin erklärte die Behörde, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften stünden nicht unter dem Schutz der Ehe.
Mit dieser Auffassung steht das Amt bundesweit allein da, meint Ulrich Herbeck von der Antirassistischen Initiative Berlin. Er bezeichnet das Verhalten der Behörde als »klaren Rechtsbruch«. Es gebe mehrere Gerichtsurteile, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften den Ehen gleichgestellt haben.
Antirassistische Gruppen starteten in den letzten Wochen eine Kampagne zur Unterstützung von Pehounde. Für Flüchtlingsorganisationen ist das Thema Homosexualität und Asyl nicht unbekannt. Allerdings ging es dabei bisher zumeist um die Situation in den Herkunftsländern. So fordern Aktion Sühnezeichen und Pro Asyl schon länger einen umfassenden Schutz für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihrer Heimat verfolgt werden.
In einer Pressemitteilung drängen die Antirassistische Initiative Berlin und die Flüchtlingsinitiative Brandenburg jetzt auf eine schnelle Entscheidung zugunsten von Pehounde. Als kleinen Hoffnungsschimmer sehen sie, dass das Innenministerium von Sachsen-Anhalt mittlerweile die Akte angefordert hat. »Das könnte darauf hinweisen, dass das Burger Auslän-deramt nicht mehr allein über den Antrag entscheiden kann«, hofft Herbeck.
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