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Von Anke Engelmann, Erfurt 16.01.2009 / Inland

In den Kitas fehlen 2000 Erzieherinnen

Thüringer Initiative kündigt für Mai Volksbegehren für bessere Familienpolitik an

Die Thüringer CDU-Landesregierung ignoriert beharrlich Forderungen nach Nachbesserungen beim Thüringer Kita-Gesetz.

Wenn heute im Thüringer Landtag der Sozialausschuss tagt, steht auch das Kita-Gesetz auf der Tagesordnung. Seit einem Jahr liegt das Gesetz, das die Oppositionsfraktionen von SPD und LINKE eingebracht hatten, in den Ausschüssen. Der Entwurf greift die Forderungen aus einem vom Verfassungsgericht gestoppten Volksbegehren auf. Obwohl sich die Situation in den Kitas verschärft, wird heute wieder nichts passieren, vermutet Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag. Immer noch fehlt ein entscheidendes Gutachten des Jenaer Professors Michael Opielka, von dem bislang nur ein Zwischenbericht vorliegt.

»Man sollte irgendwann aufhören, immer neue Gutachten zu erstellen«, sagt Petra Rechenbach von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen. Wiederholt haben die GEW, Elterninitiativen und Träger wie der Paritätische Wohlfahrtsverband Nachbesserungen beim Kita-Gesetz eingefordert, denn die Situation der Erzieherinnen verschlechtert sich stetig. Bei einer Umfrage in 200 Kindertagesstätten, die die Landeselternvertretung (TLEVK) im Herbst 2007 durchgeführt hatte, gaben 81 Prozent der Befragten an, körperlich und seelisch überlastet zu sein. 91 Prozent klagten über zu wenig Zeit für Vor- und Nachbereitung, 83 Prozent beklagten mangelnde Zeit für Elterngespräche. Im März 2008 betreuten in den 1350 Thüringer Kitas 10 300 Erzieherinnen knapp 80 000 Kinder, so das statistische Landesamt – drei Viertel der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit. Dazu kommt das hohe Durchschnittsalter der Erzieherinnen, deren Ausscheiden zu weiteren Personalengpässen führen wird.

Initiativen für ein neues Kita-Gesetz gibt es, seit der Landtag im Dezember 2005 ein Familienförderungsgesetz verabschiedet hatte, das auch ein Kita-Gesetz enthielt und das für die Betreuungseinrichtungen heftige Einschnitte brachte. Seitdem werden Mütter, die ihr erstes Kind nicht in eine Tagesstätte geben, bis zum Ende des dritten Lebensjahres mit einem Erziehungsgeld von 150 Euro monatlich belohnt. Beim zweiten und dritten Kind kommen je 50 Euro dazu – Geld, das aus den Haushaltsposten abgezogen wird, die der Finanzierung der Kitas gewidmet sind.

Inzwischen fehlen mindestens 2000 Vollzeitstellen, so der Trägerkreis des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik, der dieses Resümee aus einer Anhörung zieht, die der Sozialausschuss des Landtages im April 2008 durchgeführt hatte. Die CDU zählt anders und kommt auf 400 Stellen, so kürzlich CDU-Sozialpolitiker Michael Panse. »Immerhin, die CDU hat eingesehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht«, kommentiert Margit Jung.

Sollte die Althaus-Regierung weiterhin Nachbesserungen verzögern, will die Initiative ab Mai ein neues Volksbegehren starten. Ein erstes Quorum war im Dezember 2007 gescheitert, weil die Landesregierung beim Thüringer Verfassungsgericht geklagt hatte. Sie machte geltend, in ihrer Entscheidungshoheit über den Landeshaushalt beschnitten zu werden. Die Richter folgten dem Argument und kritisierten die geplante Gebührenbefreiung für das letzte Kita-Jahr sowie einen Passus, der vorsah, die Beteiligung der Eltern an den Kita-Betriebskosten auf dem Stand von 2005 einzufrieren. Volksbegehren dürften sich nicht auf den Landeshaushalt und Abgaben beziehen, befanden fünf von neun Richtern und kassierten damit den gesamten Entwurf.

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