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Hartz IV-Satz für Kinder verfassungswidrig

Bundessozialgericht: Kürzung des Regelsatzes auf 60 Prozent fehlt genaue Berechnungsgrundlage

Die Regelleistungen für Kinder von Hartz IV-Betroffenen sind nach Ansicht des Bundessozialgerichtes verfassungswidrig. Die Kasseler Richter befanden, dass deren willkürliche Kürzung auf 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die Höhe des Sozialgeldes beanstandeten die Richter dennoch nicht.

Kassel/Berlin (ND-Lambeck). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben bundesweit etwa 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Hartz IV-Familien. Solange sie das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten sie einen um 40 Prozent geminderten Regelsatz von derzeit 211 Euro. Die Kasseler Sozialrichter urteilten am Dienstag, dass dieser geminderte Regelsatz – auch Sozialgeld genannt – gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Allerdings, so schränkten die Richter ein, sei das Urteil keine grundsätzliche Kritik an der Höhe des Regelsatzes. Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich vielmehr aus der unzureichenden Begründung für die Minderung des Regelsatzes. Außerdem sah das Gericht auch die Menschwürde der Betroffenen sowie das Sozialstaatsprinzip verletzt. Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich nie die Mühe gemacht, den tatsächlichen Bedarf für Kinder zu ermitteln. Der nun gültige, gekürzte Regelsatz wurde willkürlich festgelegt – ohne Berechnung der tatsächlichen Bedarfshöhe.

Sozialverbände kritisieren diese Ungleichbehandlung seit Jahren. Die Bundesregierung ignoriere so den wachstumsbedingten Ernährungsbedarf bei Schulkindern unter 14 Jahren, erklärte etwa das Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV. Die Kasseler Richter schlossen sich dieser Kritik teilweise an und bemängelten, dass es keine Altersdifferenzierungen für Kinder gebe, sondern einem Neugeborenen dasselbe zustehe wie einem 13-Jährigen. Gegen diese Willkür hatten zwei Familien aus Dortmund und dem bayerischen Lindau geklagt. Doch die Betroffenen waren bislang vor allen Gerichten mit ihrer Klage gescheitert. Nun werden beide Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Diana Golze, begrüßte das Urteil aus Kassel: »Nachdem die soziale Realität von Hartz IV in den Gerichten zur Kenntnis genommen wird, fehlt diese Einsicht nur noch auf Seiten der Bundesregierung.« Die Abgeordnete sieht die Entscheidung auch als »Ohrfeige für die Regierungen Merkel und Schröder«.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte, umgehend Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Im Konjunkturpaket II müsse ein höherer Hartz IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendlichen vereinbart werden. Bislang sieht das Konjunkturpaket nur vor, dass der Hartz IV-Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren um zehn Prozent erhöht wird. Es wäre fatal, wenn die unter 6-jährigen Kinder und die Jugendlichen, die von Hartz IV leben müssen, leer ausgingen.

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