Berlin (epd/ND). Die Bundesregierung will die Hartz-IV-Leistungen für Kinder vorläufig nicht verändern. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hätten sich darauf verständigt, Datenerhebungen abzuwarten, die voraussichtlich 2010 vorliegen werden. Erst dann werde die Bundesregierung die Regelsätze überprüfen, hieß es weiter. Über das Schulbedarfspaket, den Kinderbonus von 100 Euro pro Kind und die Anhebung des Regelsatzes für sechs- bis 13jährige Kinder von 211 auf 246 Euro hinaus seien derzeit keine weiteren Entscheidungen zu treffen.
Noch am Wochenende hatte von der Leyen Arbeitsminister Scholz aufgefordert, die Kinder-Regelsätze zu überarbeiten. Scholz hatte den Vorstoß zurückgewiesen und der CDU-Ministerin Populismus vorgeworfen. Zuvor hatte das Bundessozialgericht geurteilt, die Regelsätze für Schulkinder seien verfassungswidrig. Daraufhin hatten zahlreiche Sozial- und Wohlfahrtsverbände eine rasche Überarbeitung und Erhöhung verlangt.
Die Hartz-IV-Regelsätze werden anhand der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Haushalten mit den niedrigen Einkommen ermittelt. Die Daten werden alle fünf Jahre erhoben. Zuletzt geschah dies 2008, die Auswertung wird voraussichtlich 2010 vorliegen. In der Zwischenzeit wird der Hartz-IV-Regelsatz in dem Umfang erhöht, wie die gesetzliche Rente steigt. Die Regelsätze für Kinder werden prozentual von den Sätzen für Erwachsene abgeleitet.
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