Patt im Streit um Datenhalden

Luxemburger Richter weisen Irlands Klage zurück, lassen inhaltliche Fragen aber offen

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung geben sich unbeeindruckt. Dennoch ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein Rückschlag: Der hat die Speicherung am Dienstag formal bestätigt.

Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Dienstag eine Klage Irlands zurück, nach der die umstrittene EU-Richtlinie (2006/24/EG) nicht in ihrer jetzigen Form hätte beschlossen werden dürfen. Irland hatte formale Gründe vorgebracht und argumentiert, es handele sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der von den Partnerländern hätte nur einstimmig angenommen werden dürfen. Irlands Absicht war allerdings eine Verschärfung der Regelungen, die es im Gesetzgebungsverfahren nicht hatte durchsetzen können. Die Datenspeicherung wurde in einer Richtlinie zur Regulierung des Binnenmarktes geregelt, Einstimmigkeit war nicht Bedingung, und Irland wurde überstimmt.

Die Richter bestätigten nun: Die Richtlinie wurde zu Recht als Binnenmarktregulierung verabschiedet. Denn schließlich wirke sich die den Kommunikationsfirmen auferlegte Pflicht zur Datenspeicherung au...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.