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Von Fabian Lambeck 26.02.2009 / Inland

Selbstständige tappen in die Armutsfalle

Immer mehr müssen mit Hartz IV-Leistungen ihr Einkommen aufstocken

Die berufliche Selbstständigkeit wird für immer mehr Bundesbürger zur Armutsfalle. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind mehr als 108 000 Selbstständige auf zusätzliche Hartz IV-Leistungen angewiesen.
Auch selbstständige Taxifahrer sind betroffen ND-
Auch selbstständige Taxifahrer sind betroffen

Jahrlang galt die Selbstständigkeit als Königsweg aus der Arbeitslosigkeit. Unter Rot-Grün drängte man mit Hilfe sogenannter Ich-AGs Hunderttausende aus der Erwerbslosigkeit. Doch die anfänglichen Erfolge entpuppten sich schnell als statistische Effekte ohne jede Nachhaltigkeit. Die meisten Ich- AGs waren nach Ablauf der Förderperiode nicht überlebensfähig. Doch immerhin verschwanden diese Selbstständigen so aus den Arbeitslosenstatistiken. Mittlerweile haben zwar Gründerzuschuss und Einstiegsgeld das Instrumentarium Ich-AG abgelöst, doch nach wie vor lockt man Erwerbslose in die Selbstständigkeit.

Eine Anfrage der LINKEN Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann ergab nun, dass mehr als 108 000 dieser Selbstständigen auf zusätzliche Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, weil das erzielte Einkommen nicht zum Überleben reicht. Somit hat sich deren Anzahl innerhalb von vier Jahren nahezu verdreifacht. Zwar sind diese Menschen von Hartz IV abhängig, erscheinen aber trotzdem in keiner Arbeitslosenstatistik. Für Sabine Zimmermann ein deutlicher Beleg, dass hier zehntausende Menschen in eine prekäre Selbstständigkeit getrieben wurden, um die arbeitsmarktpolitische Bilanz der Regierung zu schönen.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass prekäre Selbstständigkeit vor allem dort verbreitet ist, wo Langzeitarbeitslosigkeit die Menschen zur Verzweiflung treibt. Demnach sind im Osten der Republik mehr als 51 000 Selbstständige auf Hartz IV angewiesen, während in Westdeutschland knapp 56 000 Menschen entsprechende Leistungen beziehen. Einsamer ostdeutscher Spitzenreiter ist der Freistaat Sachsen: Hier müssen 15 300 Menschen ihr Einkommen aufstocken.

Auch im direkten Ost-West-Vergleich wird deutlich, dass diese »Aufstocker« in den fünf neuen Bundesländern überproportional vertreten sind. So gelten im Osten 3 Prozent aller Hartz IV-Betroffenen offiziell als selbständig. Im Westen beträgt dieser Anteil 1,8 Prozent. Besonders deutlich wird das Missverhältnis an einem konkreten Beispiel: Im Land Brandenburg mit seinen 2,5 Millionen Einwohnern sind mehr als 6800 Selbstständige auf staatliche Hilfe angewiesen. Im viermal größeren Baden-Württemberg zählt man jedoch nur etwas mehr als 5500.

Mittlerweile sind mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen Ein-Mann-Betriebe, wie Sabine Zimmermann betont. Jeder dritte Kleinunternehmer verdient dabei weniger als 1100 Euro im Monat. Während sich die Lage der Selbstständigen also weiter zuspitzt, sorgen die bundesweit 370 Jobcenter weiterhin für Nachschub.

Um möglichst viele Langzeitarbeitslose aus der Statistik zu bekommen, offeriert der Staat den Betroffenen ein sogenanntes Einstiegsgeld. Diese Starthilfe wird nur gewährt, wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. In den entsprechenden Begleitinformationen heißt es unverhohlen: »Eine Begutachtung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht notwendig.« Hier entscheidet also nicht immer ökonomischer Sachverstand, sondern der zuständige Fallmanager im Jobcenter. Sobald das Einstiegsgeld dann gezahlt wird, verschwindet der Arbeitslose auf wundersame Weise aus der Statistik. Offiziell gilt er nun als Teilnehmer an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und wird deshalb nicht mehr erfasst. Das Einstiegsgeld kann im Extremfall für eine Dauer von zwei Jahren gewährt werden. Sollte die Selbstständigkeit danach immer noch zu wenig abwerfen, kann der Kleinunternehmer ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen – hier schließt sich der Kreis.

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