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Von Andreas Heinz 27.02.2009 / Berlin / Brandenburg

Nichtraucher können nicht aufatmen

Aus voller Lunge darf auch an der Wasserpfeife gesaugt werden / Kritik an Gesetzentwurf

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Der neue Entwurf des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes von LINKE und SPD sorgt für qualmende Köpfe. Die erste Lesung soll am 5. März vor dem Abgeordnetenhaus stattfinden. Noch einen Tag vorher will das Forum Rauchfrei mit Johannes Spatz an der Spitze in Kooperation mit der Grünen-Fraktion mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses über die »Unsinnigkeit dieses Gesetzes« diskutieren. Der Ort ist fein gewählt: um 18 Uhr im Kreuzberger Café brennBar, Axel-Springer-Straße 40/41. Die Mitglieder des Forums fordern ein generelles Rauchverbot in Gaststätten..

»Die Vielfalt von Ausnahmen im jetzigen Entwurf verwirrt nur«, ist sich Spatz sicher. Als Beispiel führt er den Artikel über die künftige Zubereitung von Speisen an. Das Bundesverfassungsgericht gestattete das Rauchen vorerst nur in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter. Bedingung: Dort soll »das Verabreichen zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle« nicht erlaubt sein. »In Berlin dagegen soll es auf den Ort der Zubereitung ankommen«, kritisiert Spatz. Bockwurst und Bulette dürfen also verspeist werden, wenn sie außerhalb des Raucherlokals zubereitet werden. Im Beamtendeutsch des Entwurfs zählen die kleinen Kneipen, in denen weiter gequalmt werden darf, zur »getränkegeprägten Gastronomie«.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Wasserpfeifenlokale sorgt für Kopfschütteln. In den Shisha-Treffs soll das Rauchen nur gestattet sein, sofern keine alkoholischen Getränke angeboten werden. »Gerade das Beispiel Wasserpfeifenlokale zeigt, dass Gesundheitsargumente völlig ausgeklammert werden«, gibt der Sprecher des Forums zu bedenken. In diesen Gaststätten seien die bisher höchsten Feinstaubkonzentrationen gemessen worden – deutlich höher als in Lokalitäten, in denen Zigaretten geraucht wurden. »Die Gesundheitspolitiker mussten windige Kompromisse eingehen«, ist Spatz überzeugt. Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) will auf ein striktes Rauchverbot verzichten. Statt einer Begründung verweist ihre Sprecherin auf die Regierungsfraktionen: »Die haben zur Zeit den Ball.«

»Ich persönlich wäre ja für ein absolutes Rauchverbot«, sagt dazu der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Albers. »Aber es gab keine politische Mehrheit in den Fraktionen.« Der Mediziner Albers setzt auf die Zukunft: »Erst müssen wir das Rauchverbot in den Köpfen durchsetzen, dann in den Kneipen.«

Albers' Kollegin von der SPD-Fraktion, Stefanie Winde, ist sich mit Spatz in einem Punkt einig: »Das überarbeitete Gesetz ist nicht glücklich, aber ein Kompromiss, mit dem wir leben können.« Die Lösung sei nach einem »zähen Diskussionskampf« zustande gekommen. »Wirtschafts- und Gesundheitspolitiker haben nun mal konträre Meinungen«, sagt sie. Zum 1. Mai könnte das neue Gesetz in Kraft treten. Die Änderung war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das Berliner Rauchverbot für verfassungswidrig erklärt hatte. Wirte hatten wegen Umsatzeinbußen geklagt.

Die Freunde des Tabaks wollen sich die brennende Zigarette in Lokalen nicht so schnell aus den Händen nehmen lassen und gründeten eine Genussinitiative (www.genussinitiative-berlin.de). Frei nach dem Motto: »Wir lassen uns das Rauchen nicht verbieten«, starteten sie ein Volksbegehren.

  • »Wasserpfeife, die unterschätzte Gefahr« heißt eine Studie des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Dabei wurde zum ersten Mal in Shisha-Lokalen der Feinstaub gemessen.
  • Ergebnis: Die Werte waren ebenso hoch wie in durch Zigarettenrauch stark belasteten Discotheken oder mit Rauchern besetzten Autos.
  • Die Konzentration von Nikotin im Blut ist nach dem Rauchen einer Wasserpfeife größer als nach dem Konsum von 20 Zigaretten innerhalb von sieben Stunden. Der Gehalt an Beryllium, Chrom, Kobalt, Blei und Nickel ist im Shisharauch um ein Vielfaches höher als im Zigarettenrauch. Zu diesem Ergebnis kam auch die Weltgesundheitsorganisation WHO.

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