Foto: v. Criegern
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ND: Sie sind mit zehn anderen kurdischen Migranten seit Montag in den Hungerstreik getreten, haben Position vor dem Bundesinnenministerium in Berlin bezogen und kritisieren das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen. Wie lautet Ihre Forderung?
Osman: Dieses Abkommen muss gestoppt werden, weil es eine ernste Bedrohung für die syrisch-kurdischen Flüchtlinge bedeutet. Die große Mehrheit von den rund 7000 syrischen Migranten in Deutschland sind Kurden. Sie werden in Syrien massiv unterdrückt. Wir bleiben hier vor dem Ministerium, bis unsere Forderung erfüllt ist. Ein entsprechendes Schreiben, gerichtet an Außenminister Steinmeier, haben wir am Montag ausgehändigt. Unterstützt werden wir derzeit von Vertretern der Linkspartei, vom Flüchtlingsrat Berlin und der sozialen Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge in Kreuzberg.
Werden Sie ärztlich betreut?
Wir werden hier vor dem Ministerium nicht ärztlich betreut. Einer von uns hatte trotz Gesundheitsproblemen zu hungern begonnen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Dort streikt er weiter. Wir nehmen nur noch Tee und Kaffee zu uns.
Sie selbst hatten im Jahre 2000 in Deutschland um Asyl angefragt, doch Ihr Antrag wurde abgelehnt. Mit welcher Begründung?
Die Behörde sagte mir, Syrien wäre eine Demokratie, es könne also keine Probleme für mich geben. Nun läuft mein drittes Asylfolgeverfahren. Ich bin seit langem politisch aktiv bei der Yikti-Partei, die für die demokratischen und kulturellen Rechte des kurdischen Volkes streitet und in Syrien verboten ist. Auch schreibe ich für Zeitungen und äußere mich im Internet.
Für mich und meine Familie würde es eine ernste Gefahr bedeuten, abgeschoben zu werden. Mein älterer Sohn hat bereits die Aufforderung zur Ausreise erhalten. Mein jüngerer, 15-jähriger Sohn ist schwer an Trisomie erkrankt. In Syrien müssten wir um sein Leben fürchten, er könnte nicht die nötige ärztliche Behandlung bekommen.
Wie ist die Lebenssituation der anderen, die an dem Hungerstreik teilnehmen?
Sie sind, wie alle kurdischen MigrantInnen, nach Deutschland gekommen, weil sie sich ein Leben in Freiheit aufbauen wollten. Ihre Kinder sind hier geboren oder aufgewachsen und könnten bei einer Rückschiebung nicht einmal die Landessprache sprechen. Herr Dawa beispielsweise hat zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Bisher hatte er eine Duldung und konnte bei McDonald's arbeiten. Nun wurde er im Januar aufgefordert, eine Einverständniserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Als er sich weigerte, wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen.
Zwar räumt auch das Auswärtige Amt ein, dass in Syrien gegen Menschenrechte verstoßen wird, etwa bei der Behandlung in Polizeigewahrsam. Andererseits sieht die Regierung kein Problem darin, KurdInnen auszuweisen...
Die Unterdrückung betrifft auch die, die wenig politisch engagiert sind. Es ist KurdInnen beispielsweise verboten, in Syrien im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Sie haben nicht teil an der Gesellschaft. Seit der Volkszählung von 1962 wurde ihnen die Staatsangehörigkeit aberkannt, so gelten heute rund 400 000 KurdInnen dort als »staatenlos«. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass zahlreiche Gefangene von Folter und Misshandlungen betroffen sind, deren einzige Schuld die Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ist.
Fragen: Birgit v. Criegern
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