Was tun in der Krise?

Hilfe bei Massenentlassungen

  • Lesedauer: 2 Min.
Das deutsche Arbeitsrecht bietet gerade angesichts von drohenden Entlassungswellen einen »Schutzschirm für Arbeitnehmer«, sagt die Arbeitsmarktexpertin Marlene Schmidt.

Rechtliche Regelungen sorgen dafür, dass Beschäftigte auch in Zeiten der Krise nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden können. Kündigungsentscheidungen müssen transparent und überprüfbar ablaufen. Bei geplanten Massenentlassungen bremsen besondere Bestimmungen über Meldepflichten oder Sperrfristen die Kündigungsdynamik. Sozialpläne können die Härte des Jobverlustes zumindest etwas mildern.

Marlene Schmidt hat für die Hans-Böckler-Stiftung die zentralen Bestimmungen des Arbeitsrechts zusammengestellt. Ihr Resümee: »Das deutsche Arbeitsrecht stellt ein die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer fein ausbalancierendes Gefüge an Schutzmechanismen bereit.« Das bedeute für Beschäftigte zwar keinen lückenlosen Schutz: Entlassungen, zu denen der Arbeitgeber entschlossen ist, könnten nur selten ganz verhindert werden, aber »sozial erträglich erfolgen.«

Ein weiterer wesentlicher Befund: Viele dieser Mechanismen greifen nur, wenn es einen Betriebsrat gibt: »In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, laufen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Kurzarbeit, bei Kündigungen und Massenentlassungen und vor allem die Verpflichtung zur Vereinbarung eines Sozialplans schlicht leer« so Schmidt.

In anderen europäischen Ländern gelten jedoch weitergehende Rechte zum Schutz der Belegschaften. Niederlande, Frankreich und Spanien sehen stärkere staatliche Kontrolle der Unternehmen bei geplanten Entlassungen vor. In Portugal gibt es erweiterte Anmeldepflichten für Betriebe. Das deutsche Arbeitsrecht hinkt im westeuropäischen Vergleich hinterher, sagen Arbeitsrechtsexperten. ND

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