Gesetz gegen die Angst ist nötig

Sachverständige fordern im Bundestag Stärkung der Patientenverfügungen

Mediziner und Juristen haben bei einer Anhörung im Bundestag nachdrücklich dafür plädiert, endlich per Gesetz die Verbindlichkeit der in Patientenverfügungen niedergelegen Entscheidungen von Menschen über ihre Behandlung im Krankheitsfalle zu stärken. Ob sich vor der Neuwahl im Herbst eine Mehrheit der Abgeordneten auf einen Kompromiss einigen kann, bleibt jedoch fraglich.

Seit rund 15 Jahren wird in Deutschland über Patientenverfügungen debattiert, es gibt an die 200 verschiedene Vordrucke dafür, etliche Millionen wurden bereits ausgefüllt und unterschrieben. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen grundsätzlich entschieden, dass der vorab niedergelegte Wille von – potenziellen – Patienten über ihre Behandlung auch dann gilt, wenn sie sich dazu aktuell wegen Bewusstlosigkeit nach einem Unfall oder bei akuten Erkrankungen, aber auch infolge von Demenz nicht äußern können. Dennoch wird dieses Grundrecht der Selbstbestimmung in der Praxis immer wieder ignoriert.

»Es geht um Angst«, betonte Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio zu Beginn der fünfstündigen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag. Der Palliativmediziner sieht jede Menge Angst von Patienten, einer »High-tech-Medizin« ausgeliefert zu sein, und Angst von Ärzten, wegen unterlassener Hilfeleistung juristisch belangt zu ...


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