Im Zweifel für den Angeklagten

Der Fall des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wirft ein bezeichnendes Licht auf die deutsche Mediendemokratie

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Jörg Tauss, der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, soll »kinderpornografische Materialien« besessen haben. Zwar betonen mittlerweile selbst die Ermittler, dass Tauss mitnichten überführt sei, doch der Ruf des Sozialdemokraten ist durch die aggressive Medienkampagne der letzten Tage endgültig zerstört. Bleibt die Frage: Wer hat die Informationen zum Fall Tauss an die Presse weitergegeben?

Die Beamten des Landeskriminalamtes Berlin hatten gerade erst mit den Durchsuchungen der Büro- und Privaträume begonnen, da berichtete »Spiegel Online« bereits über die »Ermittlungen wegen Kinderpornografie« gegen den SPD-Parlamentarier Jörg Tauss. Irgendwer muss den Journalisten einen Tipp gegeben haben. Bis heute weiß man nicht, wer da geplaudert hat. Die Affäre Tauss beweist, dass die Unschuldsvermutung in einer »Mediendemokratie« nur sehr eingeschränkt gilt. Selbst wenn sich der Verdacht gegen Tauss nicht bestätigen sollte, die Karriere des 55-jährigen Abgeordneten aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land dürfte irreparablen Schaden genommen haben.

Seine Ämter als SPD-Generalsekretär Baden-Württembergs und Fraktionssprecher für Bildung, Forschung und Medien legte Tauss bereits am Freitag nieder. Sein Bundestagsmandat will Tauss, der auch dem SPD-Fraktionsausschuss angehörte, vorläufig behalten. In einer ersten Reaktion am Donnerstag vermute...


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