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Von Markus Drescher 11.03.2009 / Berlin / Brandenburg

Arbeitslos und vor die Tür gesetzt

Ist die Wohnung zu teuer, müssen Hartz-IV-Betroffene nun nach einem halben Jahr ausziehen

Ein Umzug kostet Zeit, die besser in die Arbeitssuche investiert
Ein Umzug kostet Zeit, die besser in die Arbeitssuche investiert wäre.

Berlin wird freundlicher. So zumindest verspricht es die »be berlin«-Imagekampagne seit diesem Montag den Touristen. Für die Hartz-IV-Empfänger der Hauptstadt, rund 605 000 Menschen, hingegen geht es in eine andere Richtung – freundlich war gestern. Seit 1. März gelten für ALG-II-Bezieher neue Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen). Betroffene, deren Wohnung nach den gesetzlichen Vorgaben zu teuer ist, müssen jetzt bereits nach einem halben Jahr in eine billigere Bleibe umziehen. Zuvor galt in Berlin entgegen der geltenden Rechtslage eine Frist von einem Jahr. »Entscheidend ist, was Recht ist, nicht immer was vernünftig ist«, sagte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (LINKE), als Ende 2008 fest stand, dass es auf dem Berliner Sonderweg nicht mehr weiter geht.

Dennoch will sich der rot-rote Senat weiter für die Einjahresfrist auf parlamentarischem Weg stark machen. Eine Bundesratsinitiative zu deren genereller Einführung sei in Arbeit, sagte Anja Wollny, Pressesprecherin der Sozialsenatorin, gegenüber ND. Denn nach wie vor sei man der Meinung, dass die Menschen im ersten Jahr der Erwerbslosigkeit die größte Chance haben, wieder in Arbeit zu kommen. Darauf sollten sie sich auch konzentrieren können und nicht gleichzeitig eine neue Wohnung suchen müssen und aus dem sozialen Umfeld gerissen werden, so Wollny.

Massive Kritik an der neuen AV-Wohnen, über den Wegfall der Einjahresfrist hinaus, übt dagegen die Kampagne gegen Zwangsumzüge. So bemängelt Eva Willig, Mitglied der Kampagnen-Arbeitsgruppe Notruftelefon, die Hartz-IV-Betroffene berät, zum Beispiel, dass über die Definition »unzumutbar beengter Wohnverhältnisse« (unter 7.2 (5) f) der AV-Wohnen) Quadratmeterkennzahlen für Wohnungen, die von mehreren Personen bewohnt werden, neu eingeführt wurden. Willig befürchtet nun, dass so in Zukunft auch die Quadratmeterzahl der Wohnung anders als bisher Einfluss auf die Entscheidung der Jobcenter, ob jemand umziehen muss, haben könnte.

Generell befürchtet die Kampagne eine große Verunsicherung gleichermaßen bei Hartz-IV-Betroffenen und Jobcenter-Mitarbeitern: »Keiner weiß genau, was das jetzt bedeutet.« Die Informationspolitik der Senatsverwaltung halte man für völlig unzureichend, so Willig. Einen sprunghaften Anstieg der Umzugsbescheide erwartet die Senatsverwaltung indes nicht. Die bisherige »moderate« Handhabung der Umzugsaufforderungen solle fortgesetzt werden, sagt Sprecherin Wollny.

Aufgrund der jahrelangen Renitenz, die Halbjahresfrist einzuführen, wird es jetzt auch unfreundlich für Berlin. Der Bund verklagt die Stadt vor dem Bundessozialgericht und fordert 47 Millionen Euro, die seit 2005 angeblich zu viel ausgegeben wurden. Der beauftragte Anwalt werde die Abweisung der Klage und eine Frist zur Klageerwiderung bis Ende Mai beantragen, erklärt Wollny die Reaktion der Stadt auf die Klage.


Zahlen und Fakten zur AV-Wohnen

  • Angeschriebene Fälle (Anhörungen) wegen festgestellter Überschreitung der Richtwerte: 2006: 17 509; 2007: 11 416; 2008 (bis incl. Sept.): 5772
  • Tatsächlich erfolgte Kostensenkungsaufforderungen: 2006: 9871; 2007: 8674; 2008: 4007
  • Durch Umzug realisierte Kostensenkungen: 2006: 416; 2007: 680; 2008: 421. Im Jahr 2005 wurden keine Kostensenkungen durchgeführt.
  • Das Notruftelefon der Kampagne gegen Zwangsumzüge ist aus dem Berliner Festnetz kostenfrei unter 0800 27 27 27 8 jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 10 und 13 Uhr zu erreichen; eine Pressemitteilung mit der ausführlichen Kritik der Kampagne im Internet unter www.gegen-zwangsumzuege.de;
  • Die neuen AV-Wohnen sind zu finden auf der Internetseite der Kampagne gegen Zwangsumzüge und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales; Internet: www.berlin.de/sen/ias/index.html

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