In einem über 30 Jahre dauernden Kampf haben indianische Ureinwohner im brasilianischen Amazonas-Gebiet einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Brasiliens Oberstes Gericht sprach ihnen ein Naturschutzgebiet zu. Eine klare Regelung für künftige Landkonflikte steht aber noch aus.
Am letzten Donnerstag war es endlich so weit: In einer vielfach als historisch bezeichneten Entscheidung wies der Oberste Bundesgerichtshof in Brasília eine Klage um das Indianerland Raposa/Serra do Sol im nördlichen Amazonasgebiet definitiv ab und beendete damit einen seit über 30 Jahren schwelenden Landkonflikt zugunsten der Indianer. Fünf große Reisfarmer müssen das 17 000 Quadratkilometer große Reservat im Bundesstaat Roraima sofort räumen, beschloss das Gericht einstimmig.
Zehn von elf Richtern stimmten dafür, das Areal in voller Größe zu erhalten. Präsident Luiz Inácio »Lula« da Silva hatte das Reservat an der Grenze zu Venezuela und Guyana, in dem 19 000 Angehörige von fünf Ethnien wohnen, bereits 2005 endgültig den Indígenas zugesprochen. Dennoch weigerten sich fünf der in den letzten Jahrzehnten zugewanderten Großbauern mit Unterstützung fast aller Regionalpolitiker und von Teilen der Justiz, Raposa/Serra do Sol zu verlassen. Die Ureinwohner waren immer wieder Attacken ausgesetzt, bei einem Angriff im Mai 2008 wurden zehn durch Schüsse verletzt.
Indianer in der Hauptstadt und in Roraima feierten das Urteil. Der Sprecher der Reisfarmer höhnte, jetzt müsse er sich der Landlosenbewegung MST anschließen. Am Mittwoch will sich der federführende Bundesrichter Carlos Ayres Britto mit Justizminister Tarso Genro auf einen Zeitplan für den Abzug der Großbauern verständigen, die am liebsten bis zur Reis-ernte im Juni bleiben würden.
Bei den Indianern in anderen Teilen Brasiliens war die Freude nicht ungetrübt, denn auch künftig dürfte Geschäftemachern manches Hintertürchen offen bleiben. Durch einige der 19 in der Entscheidung enthaltenen Grundsatzbestimmungen werde die Ausbreitung des Agrarkapitals auf Kosten der Indígenas erleichtert, warnte etwa der katholische Indianermissionsrat CIMI. Bereits zuvor hatte der Bundesstaatsanwalt Antonio Fernando Souza moniert, dass die Bundesrichter die Grundsatzbestimmungen ohne Rücksprache mit den Betroffenen festgelegt hatten. Vor dem Obersten Gericht sind derzeit 22 weitere Verfahren wegen ähnlicher Landkonflikte anhängig.
»Für ähnlich gelagerte Fälle wie bei den Pataxó-Hã-Hã-Hãe in Bahia, die bereits auf ihrem Land wohnen und deren Verfahren sich auch schon gut 20 Jahre hinzieht, ist das Urteil positiv«, sagte der stellvertretende CIMI-Vorsitzende Roberto Liebgott. Auch hat er eine »zunehmende Sensibilisierung mancher Richter und der Öffentlichkeit« festgestellt, doch für eine abschließende Bewertung müsse man auf die schriftliche Endfassung warten, die in der kommenden Woche vorliegen dürfte.
Bis dahin wird die Lobbyarbeit weitergehen, denn der Aktivist befürchtet Rückschritte: »Wenn sich Indianer- mit Naturschutzgebieten überschneiden, werden die Nutzungsrechte der Indígenas beschnitten.« Dann sei noch unklar, ob bereits ausgewiesene Gebiete tatsächlich nicht mehr ausgeweitet werden könnten, wie dies manche Richter forderten. »Für die Guarani in Südbrasilien oder die Guarani-Kaiowá in Mato Grosso do Sul, die vor langem vertrieben wurden und an den Rändern der Landstraßen hausen, sind die Aussichten schlechter«, meint Liebgott.
Jetzt rückt der Landkonflikt in Mato Grosso do Sul, wo unweit der Grenze zu Paraguay 40 000 Indígenas im Clinch mit Soja- und Zuckerrohrfarmern liegen, in den Mittelpunkt. Seit den 1930ern sind dort die Guarani-Kaiowá auf Kleinstreservaten zusammengepfercht. Die Verzweiflung treibt immer wieder Jugendliche in den Freitod. Die Anthropologin Marta Azevedo meint, eine Verhandlungslösung mit den Farmern sei »ebenso schwierig wie zwischen der Hamas und Israel«.
Aktuelle Ausgabe: 23.05.2012
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