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Von Steffen Schmidt 09.04.2009 /

Angst vor dem digitalen Buch

Was kann man schon gegen GoogleBooks und Open Access haben?

Als vor 20 Jahren am Europäischen Kernforschungszentrum CERN in Genf die technischen Grundideen des heutigen World Wide Web realisiert wurden, ging es einzig um bessere Kommunikation zwischen Wissenschaftlern, die mit den gleichen Messdaten an einem gemeinsamen Projekt arbeiten. Der Siegeszug dieser Idee außerhalb der Labors der Physiker allerdings krempelte nicht nur die Wissenschaft um, sondern auch weite Bereiche des Alltagslebens. Vor allem dort, wo parallel dazu Inhalte digital wurden, ergaben sich plötzlich ganz neue Verbreitungsmöglichkeiten.

Was dem Oppositionellen in mancher Diktatur freien Zugang zu Informationen bietet, ist gleichzeitig zur Tauschbörse für Musik und Filme geworden. Das über Jahrzehnte bewährte Geschäftsmodell der Platten- und Filmindustrie war über Nacht am Ende.

Einige Geisteswissenschaftler und Autoren wollen uns weismachen, dass es dem gedruckten Wort jetzt ähnlich geht wie zuvor den auf CDs und DVDs gespeicherten Musikstücken und Filmen. Auslöser ist der Suchmaschinenriese Google. Der hat nämlich begonnen, den Buchbestand der großen US-Bibliotheken einzuscannen, einen Index der Texte zu erstellen und die Bücher so einer Volltextsuche zugänglich zu machen. Und wo die Texte schon einmal digitalisiert sind, könnte man sie ja auch komplett lesbar machen. Das allerdings kollidiert auch in den USA mit dem Urheberrecht, sofern die Autoren noch nicht lange genug tot sind.

Deshalb war das Tun des Konzerns den Verleger- und Autorenorganisationen in den USA Grund genug für eine Klage, die inzwischen zu einem Vergleich führte. Danach sind Texte, deren Verleger oder Autoren einer Erfassung widersprechen, auch bei GoogleBooks nicht zu lesen. Und was so manchen Verleger deutlich beschämen müsste: 63 Prozent der Einnahmen, die Google aus dem Zugang zu den Texten erzielt, gehen an die Rechteinhaber. Ohnehin bringt der Streit um GoogleBooks wie zuvor schon der um Musik im Netz nur neuerlich das missratene System kapitalistischer Rechteverwertung an den Tag: Die Mehrzahl der Autoren von Romanen und Erzählungen bleibt ja in der Praxis gar nicht Eigentümer der Urheber-Rechte. Um veröffentlicht zu werden, verkaufen sie diese und sie werden zu meist uneingeschränkten Verwertungs-Rechten des Verlags. Bei wissenschaftlichen Büchern kommt oft sogar dazu, dass der Autor noch Druckkostenzuschuss zahlen muss.

Noch ist das ein Nischenproblem. Denn wer mag schon einen dicken Schmöker am Computerbildschirm entziffern oder sich zu Hause mal eben 400 Seiten ausdrucken? Wer ein Buch lesen will und es zu einem akzeptablen Preis kaufen kann, wird das auch tun. Und wer nur Zitate für eine Seminararbeit braucht, hat schon bisher die nötigen Textstellen in der Bibliothek abgeschrieben. Sollten sich allerdings die vom Internetbuchhändler Amazon sowie von Google bzw. dem deutschen E-Book-Händler Libreka! gemeinsam mit Sony angepriesenen elektronischen Bücher (Lesegeräte mit dem Charme eines Ausdrucks auf Recycling-Papier) durchsetzen, wäre es für alle Beteiligten gut, es hätte sich ein halbwegs gerechtes Vergütungssystem etabliert. Die von den deutschen Grünen ins Gespräch gebrachte Kultur-Flatrate – eine Art Entgelt für aus dem Netz gezogene Megabit Daten – wäre immerhin eine Idee.

Doch zurück zur Wissenschaft, mit der alles anfing. Physiker und Astronomen haben schon seit langem die Praxis, Artikel für wissenschaftliche Fachzeitschriften vor der Veröffentlichung in digitaler Form im weltweiten Computersystem von »arXiv.org« zu speichern. Damit kann jeder Fachkollege schon frühzeitig und mit wenig Aufwand erfahren, was andere Wissenschaftler zu seinem Thema schon herausfanden, es ist eine Diskussion der Ergebnisse möglich, unabhängig davon, wann der Text endlich vom Zeitschriftenredakteur für veröffentlichungswürdig befunden, den Gutachtern zugeschickt und letztendlich gedruckt wird. »Open Access« – offener Zugang – nennt sich diese Praxis, die viele Nachahmer fand. Seit 2001 wächst zudem weltweit die Zahl der Wissenschaftsorganisationen, die bei Forschungsförderung verlangen, die geförderten Wissenschaftler die Ergebnisse später auch frei zugänglich zu machen.

Da wittert nun der Heidelberger Literaturwissenschaftler Roland Reuß, der Konstanzer Universitätsbibliothekar Uwe Jochum und einige Autoren die den »Heidelberger Appell« (www.textkritik.de/ urheberrecht/index.htm) unterzeichnet haben, einen tiefen Eingriff in die Grundrechte des Autors. Reuß' Pamphlet in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom 11. Februar spricht von »Enteignung«, wähnt die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr. Einer der Sprecher des Open Access Koordinierungsbüros der deutschen Wissenschaftsorganisationen, der Bibliothekar des Geoforschungszentrums Potsdam, Roland Bertelmann, widerspricht diesem Vorwurf vehement. Nach wie vor könne auch bei von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – dem deutschen Steuerzahler also – geförderten Projekten der Wissenschaftler frei entscheiden, wie, wann und wo er seine Ergebnisse veröffentlicht. Zwar erwarte die DFG, dass man sich um eine freie Zugänglichkeit der Ergebnisse spätestens 12 Monate nach Veröffentlichung bemüht, doch wenn das jeweilige Journal das nicht zulasse, würde dies nicht dem Wissenschaftler zur Last gelegt.

Auch wenn man manchen Einwand gegen die einseitige Förderung der Digitalisierung bei gleichzeitig stagnierenden Bibliotheks-etats teilen mag, zeigt sich der Nutzen des freien Zugangs ganz deutlich, wenn man den Blick über den deutschen Tellerrand erhebt. Eine Ende Februar (leider nicht Open Access) im Fachblatt »Science« veröffentlichte Studie von James A. Evans und Jacob Reimer von der Universität Chicago zeigt, in welchem Maße und wo sich die Zitierungshäufigkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen nach ihrer Freigabe verändert. In den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, in Südafrika oder Südamerika nimmt die Zitierung solcher Texte dann um 25 bis 30 Prozent zu. Dazu passt eine Aussage von ND-Autor Reinhard Renneberg, Biochemieprofessor in Hongkong: »Die reicheren Länder geben so etwas an die Habenichtse ab. Ein Forscher in Bangladesh kann sich keine teuren Zeitschriften leisten.«

Womit wir beim zentralen Grund der Open-Access-Bewegung sind: Der Staat oder öffentliche Stiftungen bezahlen Millionen an Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler. Die veröffentlichten Ergebnisse müssen dann noch mal für sehr viel – ebenfalls öffentliches – Geld als Zeitschriften-Abo zurückgekauft werden. Natürlich kostet die Publikation Geld, selbst wenn sie nur digital erfolgt. Man braucht Personal für Redaktion, Herstellung, Vertrieb, im Falle der digitalen Bereitstellung sind Computer und Netzanbindungen zu bezahlen. Doch es zeigt sich eben, dass die weitgehend monopolisierten Wissenschaftsverlage deutlich mehr kassieren als nötig wäre.

Und das vom Kritiker Jochum angeführte Beispiel der Universität Yale in den USA belegt trotz des Ausstiegs der Uni aus der Open-Access-Subventionierung die finanzielle Überlegenheit des freien Zugriffs. Jochum gibt die ca. 30 000 Dollar Publikationskosten für alle biomedizinischen Arbeiten 2006 an. Er »vergisst« die gleichzeitig anfallenden Abo-Gebühren der Uni-Bibliothek zu erwähnen: die lagen pro Jahr schon 2005 bei 3,5 Millionen Dollar! Die Freiheit der Wissenschaft dürfte also durch freien Zugang eher gewinnen.

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