Mogelpackung im Anmarsch

Ab heute gibt es keine festen Verpackungsgrößen für Lebensmittel des täglichen Bedarfs mehr

  • Julia Gaschik, AFP
  • Lesedauer: 3 Min.
Die einen befürchten, dass Supermarktkunden reihenweise auf Mogelpackungen reinfallen. Andere bejubeln ein Stück mehr Freiheit für den Verbraucher. Am 11. April fallen europaweit die strengen Verpackungsvorschriften, die bislang Einheitsgrößen für dutzende Artikel des täglichen Bedarfs vorschrieben.
In Zukunft wird es noch unübersichtlicher im Supermarkt.
In Zukunft wird es noch unübersichtlicher im Supermarkt.

Hersteller dürfen ab heute Zucker, Milch, Butter, Schokolade, Mineralwasser und Bier in beliebig großer oder kleiner Verpackung anbieten. Der Kunde hat künftig mehr Auswahl – muss aber auch genauer auf den Preis schauen.

Vielen Verbraucherschützern bereitet die Umstellung Bauchschmerzen. Sie trauern der auslaufenden Regelung nach, die den Herstellern Verpackungsstandards vorschrieb. Schokolade beispielsweise gab es in der 100-Gramm-Packung. Auch 85-Gramm-Varianten fanden sich in den Supermarktregalen. Nicht aber 90-Gramm-Packungen. Künftig gelten solche Vorgaben nur noch für Wein und Spirituosen. Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale befürchtet nun mehr Tricks und Täuschungen im Supermarkt.

Solche Tricksereien beobachtet er bei Produkten wie Marmelade, Putzmitteln oder Kosmetika, für die schon jetzt keine Vorgaben mehr bestehen. Die Masche ist simpel und funktioniert nach dem Prinzip: Weniger drin, gleicher Preis. Ein Windelhersteller belässt bei der Packungsgröße und beim Preis alles beim Alten, packt aber drei Windeln weniger rein und erhöht so unbemerkt den Preis. »Das merkt der Verbraucher meist gar nicht«, sagt Valet. Versteckte Preiserhöhungen von mehr als 20 Prozent hat der Verbraucherschützer in den vergangenen Jahren aufgedeckt.

Auf die Schliche kommt solchen Schummeleien nur, wer den Grundpreis vergleicht. Das ist der Preis, der seit dem Jahr 2000 etwa pro hundert Gramm oder pro Liter angegeben werden muss. Er soll Verbrauchern einen Preisvergleich ermöglichen. Doch da fange das Dilemma schon an, sagt Valet: »Die meisten wissen, was ein Glas Nussnougatcreme kostet. Aber wer weiß schon, was 100 Gramm Nussnougatcreme kosten?« Auch seien die Grundpreisangaben an den Supermarktregalen häufig nicht auf dem neuesten Stand oder kaum leserlich. Vor allem ältere Menschen seien mit solchen Kniffligkeiten überfordert.

Dass den Deutschen künftig nur noch Mogelpackungen untergejubelt werden, hält der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) für völlig abwegig. »Wir wollen unsere Kunden doch nicht vergrätzen«, beteuert HDE-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. »Unklare Verpackungen« nehme der Handel in der Regel erst gar nicht in die Regale. Pellengahr lobt die Umstellung sogar als sinnvolle Deregulierung. Zwar glaubt er nicht, dass sich kurzfristig besonders viel ändern wird. Zu vertraut seien Kunden mit vielen Verpackungen wie etwa dem Liter Milch. Doch hätten Hersteller und Händler nun mehr Spielraum für Marketingaktionen, könnten etwa zehn Prozent mehr zum gleichen Preis anbieten.

»Der Handel will anbieten, was die Kunden wünschen, und nicht das, was sich Bürokraten irgendwann mal ausgedacht haben«, sagt der HDE-Geschäftsführer. So gebe es heutzutage viel mehr Single-Haushalte, für die viele Verpackungen schlicht zu groß seien. »Es besteht Bedarf an kleineren Einheiten.«

Auch Bernhard Burdick von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann sich vorstellen, dass eine neue Verpackungsvielfalt Einzug in die Supermarktregale hält und dass Singles davon profitieren. Doch er legt den Verbrauchern ebenso wie sein Hamburger Kollege eine kritische Preiskontrolle ans Herz. Wichtig sei es, die Grundpreisangaben genau zu studieren und »Rabatz zu schlagen«, wenn diese fehlten. »Verbraucher mussten schon immer die Augen aufmachen. Aber jetzt noch mehr.«


Verbrauchertipp

Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen rät: »Vergleichen Sie statt der Endpreise die Grundpreise. Diese Preise finden Sie am Regal zu jedem Produkt und sie beziehen sich auf 1 Liter oder 1 Kilogramm bzw. 100 Milliliter oder 100 Gramm«. Mogelpackungen mit zu viel Luft verstoßen gegen gesetzliche Regelungen. Doch es gibt keine klaren Vorgaben. Um festzustellen, ob das Produkt früher mehr Inhalt zum gleichen Preis hatte, bleibt den Verbrauchern nur, sich Preise und Füllmengen über längere Zeiträume zu notieren. vzth
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