»Senken Sie die Kosten für Ihre Unterkunft.« Wissen Sie, liebe Leserinnen und Leser, wie mit dieser Aufforderung umzugehen wäre? 4007 Berlinerinnen und Berliner standen 2008 vor dem Problem, weil das Jobcenter ihnen eine Leistungskürzung androhte bzw. diese auch umsetzte. 421 Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen. Kurzfristige Termine beim oder Hilfe vom Jobcenter? Oder gar eine verbindliche Zusage für Hilfestellung beim Umzug? Meist Fehlanzeige.
Der Eindruck, dass die Jobcenter nach dem Motto »Weg von unseren Töpfen« agieren, scheint nicht falsch. Und oft trifft es diejenigen, die es eh schon am schwersten haben. Für sie ist die Aufforderung zur Kostensenkung mit ihren potenziellen Folgen eine weitere Sprosse auf der sozialen Leiter nach unten. Davor kommen Arbeitslosigkeit und Hartz IV mit ihren psychischen und sozialen Folgen.
Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert Nachbesserungen bei der AV Wohnen. Zurecht! Verständliche Regelungen müssen her, auf die sich die Sparbefohlenen verlassen können – beispielsweise bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden, Prüfungen von Einzel- und Härtefällen, die rechtlich geregelt sind und nicht der Willkür der einzelnen Mitarbeiter im Jobcenter unterliegen. Die geben letztlich nur den Spardruck von oben nach unten weiter. Und der Senat ist angehalten, die Mietgrenzen sofort zu prüfen und nicht erst, wenn der neue Mietspiegel irgendwann im Sommer vorliegt. Denn auch wenn die Zahl 4007 angesichts von über 300 000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin klein erscheint: Jeder Zwangsumzug und erst recht jeder Mensch, der für den Erhalt seiner Wohnung hungert, ist einer zu viel.
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