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Gekündigt wegen Aufdeckung von Missständen

(ND-Nowak). Das Arbeitsgericht Berlin wird heute entscheiden, ob die Kündigung, die der Pflegekonzern Vivantes im Jahr 2005 gegen die Altenpflegerin Brigitte Heinisch ausgesprochen hat, rechtmäßig ist. Heinisch hatte ihre Arbeit verloren, nachdem sie Missstände im Pflegebereich dokumentiert und angezeigt hatte. So beobachtete sie, dass Heimbewohner stundenlang in Urin und Kot lagen und das überlastete Pflegepersonal keine Abhilfe leisten konnte. Ihre Anzeige gegen Vivantes wurde 2005 von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung eingestellt, nicht für allgemeine Missstände zuständig zu sein. Wenige Tage später wurde ihr von Vivantes wegen Verletzung der Loyalitätspflicht gekündigt. Das Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung in zweiter Instanz.

Da Vivantes noch zwei weitere Kündigungen nachgeschoben hat, muss sich das Gericht nun erneut mit dem Fall befassen. Heinisch, die 2007 von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) mit dem Whistleblower-Preis ausgezeichnet wurde, drängt auf eine politische Entscheidung. Doch selbst wenn sie recht bekäme, würde sie nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Die gerichtlich bestätige Kündigung bliebe weiter in Kraft. In gleichlautenden Schreiben forderte sie SPD und Linkspartei auf, ihre Forderungen nach dem gesetzlichen Schutz von »Whistleblowern« umzusetzen. Das ist die Bezeichnung für Menschen, die gravierende Missstände in Unternehmen öffentlich machen. Bei Vivantes wollte sich zu dem Fall niemand äußern.

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