Berlin (ND-Damm). Das Komitee »Solidarität mit Emmely« hat gestern eine Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen ohne Abmahnung beim Bundestag eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass »ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens nicht kündigen darf, wenn der geltend gemachte Schaden gering ist«. Zudem soll der Arbeitgeber »das Fehlverhalten, auf das er seine Kündigung stützt«, nachweisen.
»Wir wissen, dass in nahezu 90 Prozent aller Fälle, die ähnlich gelagert sind wie der von Barbara E., gegen die Beschäftigten entschieden wird«, so Jörg Nowak vom Komitee. Deshalb brauchten Beschäftigte mehr Klarheit.
Barbara E. sagte: »Ich habe keine Pfandbons unterschlagen und trotzdem habe ich eine fristlose Entlassung hinnehmen müssen, die darauf abzielt, missliebige Mitarbeiter loszuwerden.« Mit der Petition wolle sie dazu beitragen, »dass diese Art von Kündigung künftig nicht mehr möglich ist und dass man arbeiten kann, ohne Angst vor einer derartigen Kündigung haben zu müssen.«
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