»Die durch die Bevölkerungsentwicklung und die Kosten des medizinischen Fortschritts entstehenden Probleme sind nicht durch Einzelmaßnahmen zu lösen«, betonte der Direktor des Kieler Instituts für Gesundheits-System-Forschung bei der Präsentation der gemeinsam mit Funktionären der Ärzte- und Apothekerschaft erarbeiteten 120-Seiten-Schrift. Erforderlich sei »ein durchgängiges Konzept, damit Deutschland wieder ein verlässliches, solidarisches und gerechtes Gesundheitswesen zurückerhält«. Doch ein »Handlungskonzept«, wie der Untertitel suggeriert, ist sie nicht. Denn aus einer oft recht subjektiven Situationsanalyse wurden von den Autoren Vorschläge für teilweise drastische Veränderungen abgeleitet. So sollen künftig nur noch für eine »bedarfsgerechte Versorgung« erforderliche »Grundleistungen« durch die GKV und Zuzahlungen finanziert werden. Alles andere wird als »Zusatzleistung« bezeichnet, die vom Versicherten zu bezahlen oder durch eine private Zusatzversicherung abzusichern ist.
»Das in der GKV vorhandene Finanzvolumen bestimmt den zu finanzierenden Leistungsumfang«, lautet der Kernsatz des Konzepts. »Geld lässt sich nicht vermehren«, so Beske. Er nannte es illusorisch, dass der Staat finanziell die GKV stärker stützen wird.
Die Autoren malen zwar das Schreckgespenst an die Wand, dass beim heutigen Leistungskatalog die GKV-Beiträge bis 2050 auf bis zu 44 Prozent steigen würden, sagen aber nicht, welche Leistungen gestrichen werden müssten, um den jetzigen Satz von 15,5 Prozent bei »leistungsgerechter Honorierung der Leistungserbringer« beizubehalten, was sie gleichfalls fordern. Krankheit dürfe nicht zur Existenzbedrohung führen und Alter kein Leistungsausschluss sein, heißt es. »Medizinischer Fortschritt für alle« wird gefordert, zugleich aber die Streichung von Vorsorgeleistungen, perspektivisch sogar des Krankengelds und des Zahnersatzes, sowie die Erhöhung der Härtefallgrenze für Zuzahlungen vorgeschlagen. Festbeträge wie bei Arzneimitteln und beim Zahnersatz sollen »zu einem alle Leistungsbereiche umfassenden Prinzip« werden, perspektivisch auch die – nachträgliche – Kostenerstattung von vorgeschossenen Honoraren und Ausgaben für Arznei- und Hilfsmittel.
All das geht einher mit Forderungen, die PKV dadurch zu stärken, dass der Basistarif wieder abgeschafft und der Wechsel von der GKV künftig wieder nach einem Jahr Wartezeit sowie perspektivisch durch Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze allen möglich sein soll. Damit könnte das als überparteilich angepriesene Konzept ebenso das einer schwarz-gelben Koalition sein.
Aktuelle Ausgabe: 23.05.2012
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