Gefahren für die Grund- und Freiheitsrechte gingen in den letzten sechzig Jahren nicht von den Bürgerinnen und Bürgern aus, erklärte Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) am Montag bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009. Immer wieder bedroht würden sie vor allem von Gesetzgeber und Verwaltung. Neu sei, dass Verstöße gegen grundlegende Rechte zunehmend von der privaten Wirtschaft verübt werden.
Prominente Unterstützung für seine Kritik erhielt der Mitherausgeber des »alternativen Verfassungsschutzberichtes« in diesem Jahr vom ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Winfried Hassemer kritisierte am Montag bei der Präsentation in Karlsruhe ein gewandeltes Staatsverständnis. Wurden Grundrechte in die Verfassung aufgenommen, um die Bürger vor dem Zugriff des Staates zu schützen, erscheine der Staat heute als »Partner gegen Risiken«: »Die Verstärkung des Sicherheitsparadigmas geht auf Kosten der Freiheit.«
Hassemer beklagte den »Niedergang des Datenschutzes«. Dieses Grundrecht sei »ein Geisterfahrer geworden, unterwegs in der falschen Richtung«. Der Schutz der Person erfordere konsequenterweise auch den Schutz der kommunizierenden Person, der nicht durch Verdrehungen wie »Datenschutz ist Täterschutz« untergraben werden dürfe. Wenige Tage vor dem Grundgesetzgeburtstag sieht der einstige hessische Datenschutzbeauftragte aber auch positive Tendenzen: Ein schon fast tot geglaubtes Grundrecht wie der Datenschutz sei immerhin wieder imstande, »die Menschen aufzuregen«.
Auch Müller-Heidelberg kritisierte Verfassungsblindheit und mangelnden Respekt der Politik vor dem Grundgesetz. Kaum habe im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung verworfen, sei sie vom Gesetzgeber ins neue BKA-Gesetz wieder hineingeschrieben worden.
Hassemer warnte zudem vor einer Aufweichung des Folterverbots. Folter sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde, der in einem Rechtsstaat keinen Platz habe. Vize-Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum hatte im vergangenen Jahr gefordert, die Erkenntnisse aus ausländischen Foltergeständnissen im Einzelfall für weitere Ermittlungen zu verwenden. Hassemer plädiert dagegen für ein striktes Verbot – »wir würden sonst fremde Folterer unterstützen«. Verhörergebnisse, die durch Folter gewonnen wurden, seien nicht verlässlich. »Vor vergifteten Beweismitteln dürfen wir nicht die Augen verschließen«, erklärte der emeritierte Frankfurter Strafrechtsprofessor. Wenn es belastbare Anzeichen gebe, dass Zeugenaussagen in ausländischen Gefängnissen unter Folter erzwungen wurden, dann müsse ihre Verwendung strikt verboten sein.
Die konkrete Missachtung von Grundrechten schilderten am Montag auch Betroffene. Der Anmelder einer Demonstration in Karlsruhe berichtete, wie er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil Demonstrationsteilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. Er wurde dafür bestraft, dass Teilnehmer Sonnenbrillen trugen, Transparente keinen Mindestabstand von 1,50 Meter zueinander hatten und Demonstranten nicht langsam genug gingen. Aus seiner Sicht sollen mit solchen Urteilen andere potenzielle Demoanmelder abgeschreckt werden.
Der Totalverweigerer Alexander Hense schilderte, wie die Bundeswehr versuchte, durch Arrest seine Gewissensentscheidung gegen die Wehrpflicht zu brechen. Der Staat sehe den Menschen in der Wehrpflicht als Objekt. »Das widerspricht der Menschenwürde«, sagte Hense.
Der Grundrechte-Report ist ein Gemeinschaftsprojekt zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland und wird seit 1997 jährlich herausgegeben von neun Bürgerrechtsorganisationen, darunter dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Humanistischen Union und Pro Asyl. Wichtige Artikel des Grundgesetzes, die die Grundrechte und den demokratischen Staat betreffen, werden darin mit Fällen von staatlicher und gesellschaftlicher Missachtung von Grundrechten konfrontiert. Der Report erscheint im Fischer Taschenbuch Verlag und gilt als alternativer Verfassungsschutzbericht. ug
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