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Fragwürdig

Was ist ein Kriegsverbrecher?

Ullrich Sander über sein Verfahren gegen den Kreis der Gebirgsjäger / Ulrich Sander ist Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Nordrhein-Westfalen

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Herr Sander, Sie haben in einem öffentlichen Brief u. a. geschrieben, dass der Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V. Kriegsverbrechen der Gebirgstruppe verharmlose, die Täter schütze und »zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte, zum Teil bis heute«. Der Kreis ging dagegen gerichtlich vor. Wie lautet das Ergebnis?
Sander: Der Kameradenkreis hat beim Landgericht in Nürnberg durchgesetzt, dass ich auf die letzten vier Wörter dieser Behauptung verzichte. Alle anderen Formulierungen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung. Durch diese Entscheidung wird also festgestellt, dass sich unter dem Dach dieser Vereinigung Kriegsverbrecher versammelten.

Das Gericht teilt nicht die Auffassung des Kameradenkreises, dass Kriegsverbrecher nur solche Personen seien, die von deutschen Gerichten verurteilt wurden. Was ist ein Kriegsverbrecher?
Kriegsverbrecher haben sich im Rahmen des faschistischen Vernichtungskrieges an der Ermordung und Misshandlung von Zivilisten, ihrer Verschleppung zur Zwangsarbeit, Tötung von Geiseln, mutwilliger Zerstörung von Dörfern, Misshandlung von Kriegsgefangenen und an mit Kriegshandlungen nicht gerechtfertigten Verwüstungen beteiligt. So definierte es das Nürnberger alliierte Gericht. Es sind Kriegsverbrecher unabhängig davon, ob sie für diese Taten je verurteilt wurden. Nur die Alliierten verurteilten Wehrmachtsangehörige als Kriegsverbrecher, die deutschen Gerichte haben das stets vermieden. Es gibt mit dem Gebirgsjägergeneral Ferdinand Schörner wohl nur eine Ausnahme. Mit Gründung der Bundeswehr wurden die Wehrmachtskader wieder gebraucht, daher blieben sie straffrei.

Können Sie Personen nennen, die Kriegsverbrechen begangen haben und in der Vergangenheit dem Kameradenkreis angehörten?
Folgende drei »Persönlichkeiten« waren beispielsweise Mitglied des Kreises und Kriegsverbrecher: Hubert Lanz, General der Gebirgstruppe in der Wehrmacht, in Nürnberg verurteilt. Ferner die Offiziere der Gebirgstruppe und dann Bataillonschefs der Bundeswehr Reinhold Klebe und Michael Pössinger, beide von Strauß 1956 zur Bundeswehr-Gebirgstruppe geholt. Sie und Hunderte andere blieben unbestraft.

Der Rechtsanwalt des Kameradenkreises, Rainer Thesen, ist einer der Verteidiger von Josef Scheungraber. Diesem Mann werden Verbrechen 1944 in Italien vorgeworfen. Wie bewerten Sie den Umstand, dass Thesen sowohl Scheungraber als auch den Kameradenkreis gerichtlich vertritt?
Ich vermute, er ist vom Kameradenkreis gebeten worden, sowohl gegen mich vorzugehen als auch Scheungraber zu verteidigen. Kritiker zu kriminalisieren und Belastete zu entlasten, das ist gängige Praxis des Kameradenkreises.

Sie schreiben in dem Offenen Brief auch, dass die Gebirgsjäger »die Nichtverfolgung der Untaten als erforderlich für die heutige Kriegsführung der Bundeswehr« bewerten. Was bedeutet das für aktuelle Kriegseinsätze der Bundeswehr, zum Beispiel in Afghanistan?
Das ist eine Steigerung der bisherigen Aktivität des Kameradenkreises. Er hat nicht nur versucht, die Vergangenheit der Gebirgstruppe reinzuwaschen, sondern sich auch stets dafür eingesetzt, dass die Gebirgstruppe wieder in den Krieg zieht. In der Vereinszeitschrift »Gebirgstruppe« wurde nun die Ansicht vertreten, »Säuberungsaktionen« und »Überreaktionen«, so nennt sie die Kriegsverbrechen, sollten straffrei bleiben, sowohl im vergangenen als auch im heutigen Krieg.

Fragen: Christian Klemm

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