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Von Hannes Hofbauer, Wien 10.06.2009 / Ausland

Tierschützer im Visier des Staatsschutzes

Österreichs Justiz schafft Präzedenzfall für Anti-Terror- und Anti-Mafia-Gesetze

Mehr als zwei Jahre lang hat eine polizeiliche Sondereinheit gegen österreichische Tierschützer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation ermittelt. Zehn Personen saßen dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Nun liegen die polizeilichen Abschlussberichte vor.

Die Verfolgung gründet auf dem Paragrafen 278a des österreichischen Strafgesetzbuches. Mit ihm kann politisches Engagement ganz generell illegalisiert werden. Die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer »auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung« mehrerer Personen, die »die Freiheit oder das Vermögen« bedroht und »dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt«, kann danach mit einer »Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren« belegt werden. Wer also Mitglied in einer Gruppe ist, die sich politisch gegen Missstände engagiert und zivilen Ungehorsam übt, kann schon deshalb straffällig werden, weil ein Gesinnungsgenosse etwa eine Fensterscheibe einschlägt. Oder – wie im Fall der Tierschützer – die Auslieferung von Eiern aus Legebatterien behindert, was juristisch als »schwere Nötigung« betrachtet werden kann. Selbst die positive Bezugnahme auf eine solche »Tat« lässt sich als kriminell einstufen.

Martin Balluch, Obmann des »Vereins gegen Tierfabriken«, hat das als »Anti-Mafia-Paragrafen« titulierte Gesetz am eigenen Leib schmerzlich zu spüren bekommen. An ihm und seinem politisch jahrelang erfolgreich agierendem Verein hat die Exekutive ihr gesamtes Arsenal im Anti-Terror-Kampf ausprobiert. Seit 2005 waren das der vierfache große Lauschangriff, die Überwachung von Wohnung, Büro und E-Mail-Adressen, die Anbringung eines Peilsenders an seinem Auto und schließlich im Mai 2008 eine Festnahme, die ihn und neun weitere Tierschützer für dreieinhalb Monate ins Untersuchungsgefängnis brachte. Eine konkrete Tat konnte Balluch bislang nicht nachgewiesen werden.

»Schon die Tatsache, dass ich davor warnte, während unserer Aktionen zu telefonieren, wurde mir belastend ausgelegt«, betont der 45-jährige studierte Philosoph und Mathematiker im Gespräch. In seiner Protestkultur sei das freilich etwas Verständliches, umso mehr, wenn »die Telefone überwacht werden«. Auch am Vorwurf, radikale Tierschützer zu rekrutieren und auszubilden, kann Balluch nichts Kriminelles finden: »Seit Jahren bin ich unterwegs und halte Vorträge, habe ein Buch geschrieben und veranstalte Tierrechtskongresse. Das liegt alles offen und veröffentlicht vor.« Doch im Kontext einer Straftat macht der § 278a daraus ein kriminelles Vorgehen. Und wenn man im Zuge einer Kampagne gegen Hühnerlegebatterien Handelsketten als Tierfeinde brandmarkt, wird aus freier Meinungsäußerung rasch eine »schwere Nötigung«.

Warum die österreichische Exe-kutive ausgerechnet an den Tierschützern einen Erfolg im Anti-Terror-Kampf vorweisen will, darüber gibt es nur Spekulationen. So hatten Mitglieder des »Vereins gegen Tierfabriken« über Wochen und Monate herrschaftliche Fasanjagden in einem burgenländischen Revier gefilmt, sind damit an die Öffentlichkeit gegangen und der Jagdgesellschaft auf die Nerven. Jene, die wirklich »erheblichen Einfluss in Politik und Wirtschaft« haben, könnten diesen ja geltend gemacht haben. Der »Verein gegen Tierfabriken« mit seinen 18 000 Mitgliedern ist jedenfalls geschwächt. Schon deshalb, weil im Zuge der polizeilichen Ermittlungen sämtliche Büroräume komplett ausgeräumt worden sind. Neun Monate haben die Behörden die Mitgliederdatei bearbeitet, bevor sie zurückgegeben wurde.

Dem Tierrechtsaktivisten Martin Balluch ist die politische Brisanz des § 278a bewusst: »Es ist ein Präzedenzfall in Österreich. Zum ersten Mal soll das Organisationsdelikt angewandt werden.« Ins Visier der Strafverfolgung als »kriminelle Vereinigung« können potenziell alle politischen Aktivistinnen und Aktivisten kommen, in deren Umfeld auch nur eine geringfügige Sachbeschädigung stattfindet. Aus diesem Grund haben sich sowohl die österreichischen Grünen als auch der Justizsprecher der SPÖ für eine Revision des Paragrafen ausgesprochen.

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