Tierschützer im Visier des Staatsschutzes
Österreichs Justiz schafft Präzedenzfall für Anti-Terror- und Anti-Mafia-Gesetze
Mehr als zwei Jahre lang hat eine polizeiliche Sondereinheit gegen österreichische Tierschützer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation ermittelt. Zehn Personen saßen dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Nun liegen die polizeilichen Abschlussberichte vor.
Die Verfolgung gründet auf dem Paragrafen 278a des österreichischen Strafgesetzbuches. Mit ihm kann politisches Engagement ganz generell illegalisiert werden. Die Gründung oder die Mitgliedschaft in einer »auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung« mehrerer Personen, die »die Freiheit oder das Vermögen« bedroht und »dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt«, kann danach mit einer »Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren« belegt werden. Wer also Mitglied in einer Gruppe ist, die sich politisch gegen Missstände engagiert und zivilen Ungehorsam übt, kann schon deshalb straffällig werden, weil ein Gesinnungsgenosse etwa eine Fensterscheibe einschlägt. Oder – wie im Fall der Tierschützer – die Auslieferung von Eiern aus Legebatterien behindert, was juristisch als »schwere Nötigung« betrachtet werden kann. Selbst die positive Bezugnah...
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