Schäbiges Spiel um Ghetto-Renten
11 400 jüdischen Ghettoarbeitern sollen Renten um Entschädigung gekürzt werden
Während Politik und Opferverbände das Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Ghettorenten für jüdische Arbeiter noch bejubeln, will das Bundesarbeitsministerium mehr als 11 400 dieser NS-Opfer die Renten kürzen. Sie hatten zuvor aufgrund der unsicheren Rechtslage eine geringfügige Entschädigung erhalten.
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom vergangenen Mittwoch die Anspruchskriterien für Ghettorenten rechtsfest machte, sollen die etwa 70 000 Überlebenden nun eine kleine Rente erhalten. Jahrelang waren sie leer ausgegangen, weil sie nach einem Beschluss des BSG aus dem Jahre 1997 nicht als Zwangsarbeiter galten und somit keinerlei Wiedergutmachung erhielten. Für sie wurde eigens ein Ghetto-Renten-Gesetz verabschiedet. Doch das Gesetz war so schwammig formuliert, dass die Rentenversicherer über 90 Prozent der Anträge ablehnten. Deshalb beschloss die Bundesregierung vor zwei Jahren, die leer Ausgegangenen mit einer Einmalzahlung von 2000 Euro zu entschädigen. Das Bundesamt für offene Vermögensfragen wurde mit der Auszahlung beauftragt. Bisl...
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