Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen
Foto: ND/Burkhard Lange
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Wenn der smarte Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel in der Öffentlichkeit präsent ist, dann sind es vor allem seine Begegnungen mit Justitia, die für Schlagzeilen sorgen.
Gestern wurde erneut gegen den braunen Herren wegen »öffentlicher Billigung von Straftaten« verhandelt. In einem ersten Verfahren am 24. Oktober war er zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Dagegen legten Hähnels Anwalt und auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während die Anklagevertretung wegen der vielen Vorstrafen des Neonazis ein schärferes Urteil erreichen will, hofft Hähnel auf Freispruch.
So muss sich das Berliner Landgericht erneut mit der Ungeheuerlichkeit befassen, die der Rechtsextremist als Verordneter seiner Partei am 13. Dezember 2007 in der Bezirksverordnetenversammlung von Lichtenberg losgetreten hatte. Dort hatte er beantragt, den Platz, der nach dem von den Faschisten ermordeten Widerstandskämpfer Anton Saefkow benannt ist, nach dem Mörder, Waffenhändler, Reichswehroffizier und Kapp-Putschisten Waldemar Papst umzubenennen. In der Begründung hatte er die Ermordung von Rosa Luxemburg als »politisch geboten« bezeichnet. Die gezielte Provokation der NPD löste eine Protestwelle aus, Stadträtin Katrin Framke (parteilos, für Linkspartei) stellte Strafanzeige.
Wie nun ging die zweite Instanz mit dem Fall von Volksverhetzung um? Zunächst wurden die Hähnel-Rede, geschrieben im besten Nazi-Propagandastil, und das Urteil verlesen. Dann kam – wie schon im ersten Prozess – wieder die Stunde von Verteidiger Wolfram Narrath, der sich als Anwalt der Rechten einen Namen gemacht hat. Erneut zog er den Mord an Rosa Luxemburg in Zweifel, weil es keine Belege für diese Bluttat gebe und auch gegen Papst kein Gerichtsverfahren stattfand. Und wenn es keinen Mord gegeben habe, könne es auch keine Billigung geben. Narrath war steigerungsfähig: Da zu dieser Zeit das Kriegsrecht geherrscht habe, könne die standrechtliche Erschießung von Rosa Luxemburg durchaus legitim gewesen sein. Somit stellte er den Antrag, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen.
Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, die Tötung von Rosa Luxemburg sei eine historisch belegte Tatsache, der Mörder Papst, der unbehelligt bis zu seinem Tode 1970 in der Bundesrepublik lebte und sich öffentlich zur NPD bekannte, habe die Tat mehrfach eingestanden. Außerdem habe Hähnel selbst die Ermordung als legitim betrachtet, denn ohne diese Haltung würden seine Worte keinen Sinn ergeben.
Mit seiner Geschichtsdeutung lag der Anwalt der Rechtsextremisten nicht allzu fern von der jahrelang in der alten Bundesrepublik offiziell vertreten Auffassung, die Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sei eine »standrechtliche Erschießung« gewesen. Grundthese der alten Nazis wie auch der offiziellen bundesdeutschen Nachkriegspropaganda: Durch die Ermordung der beiden Arbeiterführer sei das deutsche Volk vor dem Bolschewismus gerettet worden.
Nachdem Anwalt Narrath einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht ankündigte, vertagte sich das Verfahren auf den 3. Juli.
Im Neonazi-Internet »Altermedia« wird unter Bezugnahme auf NPD-Kreise weiterhin ungehemmt gegen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gehetzt und die Ermordung als Wohltat für das deutsche Volk dargestellt. Auch hier dürfte eindeutig der Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt sein.
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