Derlei Verantwortung wird in Hessen nicht übernommen.
Foto: ND/Burkhard Lange
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Elvis A. war gegen Mitternacht von der Arbeit nach Hause gekommen, in seiner Wohnung von Polizeibeamten festgenommen und am folgenden Tag mit dem Flugzeug in Richtung Kosovo abgeschoben worden. Zuvor hatte ihn die Behörde aufgefordert, »freiwillig« auszureisen. Elvis A. gehört zur Volksgruppe der Roma und war im September 1999 als Minderjähriger mit Eltern und Geschwistern nach Deutschland geflüchtet. Er hatte zuletzt in Fuldatal bei Kassel mit seiner Verlobten und zwei Kindern im Alter von einem Jahr und wenigen Wochen zusammengelebt und war auch in der Lage, die Familie zu ernähren. Im Gegensatz zu seiner Verlobten hatte Elvis A. allerdings keine Aufenthaltserlaubnis, weil er seinerzeit 82 Tage zu spät nach Deutschland gekommen war und daher nicht unter die Härtefallregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge fiel.
Sein Anwalt hatte für ihn unter Verweis auf seine familiäre Lage und weitgehende Integration eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. »Statt einer Antwort wurde er abgeschoben; für eine rechtliche Intervention bliebt keine Zeit«; beklagt der Jurist. Während andere Bundesländer wie etwa Bremen noch Prüfungsbedarf sähen und bislang kein anderes Land eine Abschiebung von Roma nach Kosovo vollzogen hätte, habe Hessen damit jetzt einen Anfang gemacht, moniert Selbert.
Die jetzt drohende Abschiebung von 300 Roma aus dem Kosovo in ganz Hessen beschäftigte am Donnerstag auch den Innenausschuss des Hessischen Landtags. Dem Gremium lag ein Antrag der Linksfraktion vor, der eine bundeseinheitliche Regelung für die Volksgruppe der Roma forderte. Um die Betroffenen bis dahin zu schützen, sollten die bestehenden Duldungen verlängert und über die Innenministerkonferenz mit dem Bundesinnenminister eine Bleiberechtsregelung gefunden werden. Zudem, so der Antrag, sollten die Innenminister auf die Ausländerbehörden einwirken, dass sie die derzeitigen Umstände im Kosovo als »rechtliches Abschiebehindernis« werten. Denn Roma hätten dort rassistische Übergriffe zu befürchten. Zudem sei für sie im Kosovo keine existenzsichernde soziale Infrastruktur vorhanden.
Die unmenschliche Abschiebung von Elvis A. zeige, dass die beteiligten Behörden in Hessen entgegen der Beteuerungen von CDU und FDP eben keine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen hätten, kritisiert die Abgeordnete der LINKEN, Barbara Cárdenas: »Wenn das kein berechtigter Einzelfall ist, was dann?« Die Parlamentarierin erinnerte an die Vertreibungen vor und während des Krieges und an die anhaltende ethnisch motivierte Gewalt im Kosovo, wo der Schutz von Minderheiten längst nicht gewährleistet sei. Daher dürfe es nicht zu zwangsweisen Abschiebungen kommen, ein Bleiberecht sei aus humanitären Gründen dringend geboten. Deutschland dürfe die Ermordung von 500 000 Sinti und Roma während der Nazizeit ebenso wenig vergessen wie die Mitverantwortung für Vertreibung und humanitäre Katastrophen in Folge des NATO-Angriffskrieges 1999.
Für ihr Begehren fand die LINKE im Innenausschuss keine Mehrheit. Abgeordnete der regierenden CDU-FDP-Koalition lehnten den Antrag samt eingereichter Veränderungsvorschläge ab.
Re: Man kann wohl nur einseitige Berichterstattung erwarten,
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