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Von Nicolas Šustr 04.07.2009 / Berlin / Brandenburg

Vom Minimum absparen

Viele Hartz IV-Betroffene zahlen mehr Miete, als die Jobcenter erstatten

Vier von zehn Hartz-IV-Beziehern zahlen mehr für ihre Wohnung, als sie laut Senat dürfen. Zu diesem Schluss kommt das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) nach Auswertung einer Umfrage unter 565 Betroffenen, die dieses Jahr das Beratungsmobil der Wohlfahrtsverbände aufgesucht haben.

Unter dem Motto »Irren ist amtlich – Beratung kann helfen« stand der Bus jeweils zwei Tage vor den zwölf Berliner Jobcentern. Dem Thema Mieten widmeten sich die Verbände dieses Jahr besonders, weil sie schwerere Zeiten auf die Betroffenen zukommen sehen. »Bis März galt eine Berliner Sonderregelung, die bei der Höhe der übernommenen Miete eine Schonfrist von einem Jahr vorsah«, begründet Frank Steger vom BALZ die Sorgen: »Sie wurde auf Druck von Bundes- und Landesrechnungshof abgeschafft.«

Bedürftigen Arbeitssuchenden und ihren Angehörigen werden die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, soweit sie angemessen sind. Maßgebend dafür sind die vom Senat erlassenen »Ausführungsvorschriften Wohnen« (AV Wohnen). Ein Singlehaushalt darf bis zu 378 Euro für die Warmmiete ausgeben, für zwei, drei und vier Personen liegen die Richtwerte bei 444, 542 und 619 Euro. Nur in besonders begründeten Fällen werden Mehrkosten übernommen. Rund 30 Prozent aller Befragten müssen selbst drauflegen.

Entgegen den Erwartungen liegen vor allem bei Mehrpersonenhaushalten die Wohnkosten über den Richtwerten. »Das könnte daran liegen, dass die Werte für Single-Haushalte Ende letzten Jahres angehoben wurden«, vermutet Steger. Ansonsten habe es keine Anpassung an die Mietentwicklung gegeben, obwohl laut Berliner Mieterverein die Netto-Kaltmieten im Wohnungsbestand um durchschnittlich 9 bis 12 Prozent und die Preise für Öl und Gas seit 2003 um über ein Drittel gestiegen sind.

Mehr als jede fünfte Bedarfsgemeinschaft ist der Umfrage zufolge bereits aufgefordert worden, die Wohnkosten zu senken. Rund 60 Prozent von ihnen ist das nicht gelungen, über ein Viertel konnte umziehen. Mehr als jeder Zweite der betroffenen Haushalte muss die Regelleistung antasten, um die Finanzierungslücke zu schließen. »Wer 20 bis 30 Euro über den Richtwerten liegt, spart sich die Wohnung lieber vom Munde ab, als dass er sie verlässt«, so Frank Steger.

»Dabei ist Hartz IV das definierte soziokulturelle Existenzminimum. Da darf nichts wegkommen«, empört sich Rainer Krebs vom Diakonischen Werk. »Wir halten den Richtwert und die AV Wohnen sowieso für rechtswidrig«, sagt Krebs. Die Vision, differenzierte Entscheidungen zur Verwaltungsvereinfachung durch Pauschalen zu ersetzen, sei zwar »nachvollziehbar, aber nicht mit geltendem Recht vereinbar«. Es gelte nunmal der Grundsatz, dass der Einzelfall zu prüfen sei. Zumal der Senat nie erklärt habe, wie er auf die Zahlen gekommen ist.

Das Recht auf Einzelfallprüfung kann häufig erst vor Gericht erstritten werden. Sozialberater Markus Wahle belegt dies mit einem Fall aus dem Jahr 2007: »Damals konnte ein Hartz IV-Empfänger wegen besonderer persönlicher Umstände durchsetzen, dass das Jobcenter 428 Euro Miete übernehmen muss.«

Nicht nur in diesem Punkt, sondern insgesamt gibt es nach wie vor viele Probleme bei der Durchführung der Hartz-IV-Regelungen. Die weiterhin große Rechtsunsicherheit und die sich deswegen laufend ändernden Vorschriften sind nach Frank Regers Ansicht das größte Manko: »Da können auch dem bestgeschulten Bearbeiter Fehler unterlaufen.« »In der Praxis ist der Hartz IV-Empfänger einem undurchschaubaren Konglomerat ausgeliefert«, resümiert Rainer Krebs seine Erfahrungen.

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