Felix Otto darf abgeschoben werden, entschied gestern das Amtsgericht Suhl einen Antrag der Ausländerbehörde des Saale/Orla-Kreises. Die Flüchtlingsorganisation »The Voice Refugee Forum Jena« kritisierte das Verfahren als ungesetzlich, da Ottos Anwältin nicht informiert worden und deshalb nicht anwesend war. Die Ausländerbehörde habe dem Gericht verschwiegen, dass Otto eine Rechtsbevollmächtigte habe. Otto selbst sei die gerichtliche Ladung zwei Tage vor dem gestrigen Termin ausgehändigt worden, so »The Voice«.
Der aus Kamerun stammende Mann, der in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt wurde, sitzt derzeit eine achtmonatige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht ab. Diese Auflage untersagt es Asylbewerbern, sich ohne Genehmigung außerhalb des Landkreises zu bewegen, dem sie zugewiesen wurden.
In Kamerun sei Felix Otto in Lebensgefahr, warnt »The Voice«. So berichtet Amnesty International von Repressalien gegen Regimegegner, willkürlichen Verhaftungen und Hinrichtungen. Im Vorfeld der 2011 anstehenden Präsidentenwahlen würden die Menschenrechtsverletzungen in Kamerun weiter zunehmen, so Amnesty International weiter. Otto war vor der Herrschaft des Diktators Paul Biya geflohen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden.
»The Voice«, bei der sich Otto gegen die Residenzpflicht engagierte, hatte gegen die Verurteilung des Afrikaners mobil gemacht. So seien hunderte Protestbriefe beim thüringischen Inenministerium eingegangen. Die Initiative vermutet, die Ausländerbehörde wolle den renitenten Asylbewerber loswerden und hat für den heutigen Donnerstag Proteste vor dem Gefängnis Goldlauter angekündigt, wo Otto einsitzt.
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