Die Einsicht kommt ein bisschen spät: Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will das Schonvermögen für Hartz IV-Empfänger erhöhen. Sagt er. Aber will er das wirklich? Oder ist seine Idee nichts anderes als Wahlkampfgequassel? Derzeit darf ein Hartz IV-Bezieher 250 Euro pro Lebensjahr als Schonvermögen behalten, der Freibetrag für die Altersvorsorge liegt bei 16 250 Euro. Unabhängig davon, dass die meisten Hartz IV-Empfänger wohl kaum über solche Summen verfügen dürften (Sozialhilfebiografien werden, wie man weiß, meist »vererbt«), ahnt jeder, der rechnen kann, dass sie für eine Altersvorsorge kaum ausreichen. Selbst der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA hat vor wenigen Wochen gefordert, den Satz auf 700 Euro pro Lebensjahr anzuheben. Das wären dann 45 500 Euro für den Ruhestand. Die CDA hat ihren Vorstoß nicht durchsetzen können, warum sollte das ein SPD-Mann schaffen, der nicht einmal konkrete Zahlen nennt?
Ohnehin liegt die soziale Zukunft in diesem Land – mit echtem sozialem Frieden und tatsächlicher sozialer Gerechtigkeit – nicht in ein paar Euro mehr Schonvermögen für Hartz IV-Empfänger, sondern in einem generellen Paradigmenwechsel, über den seit Jahren weiter blickende Fachleute debattieren: das bedingungslose Grundeinkommen. Jeder Bürger erhält die gleiche Summe Geldes, egal, was macht oder was er nicht macht, egal, ob er 10 Euro auf dem Konto hat oder 100 000. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz. Sowie die Gewährleistung der Zahlung, ohne sich gläsern machen zu müssen. Denn das muss jeder heutige Hartz IV-Empfänger, Monat für Monat, selbst beim jetzigen Schonvermögen.
Aktuelle Ausgabe: 23.05.2012
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