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Fabian Lambeck 10.08.2009 / Inland
Vielen Hartz IV-Betroffenen fehlt das Geld für eine ausgewogene Ernährung

Was gibt es zu essen für 3,94 Euro?

Der Tagessatz reicht nicht für eine gesunde Ernährung

3,94 Euro – dieser Betrag steht einem alleinstehenden Hartz IV-Betroffenen pro Tag zur Verfügung, um sich zu ernähren. Vorausgesetzt, der Betroffene beschränkt sich auf drei Mahlzeiten, bleiben ihm 1,31 Euro jeweils für Frühstück, Mittag und Abendbrot. Einen Cent kann er zurücklegen, falls es am Monatsende mal ein Brötchen sein soll. Außerhalb der eigenen vier Wände kann er nicht essen. Wo gibt es schon Gerichte zu einem solch niedrigen Preis? Nicht einmal bei der berüchtigten Fast-Food-Kette McDonald's wird man satt. Dort kostet ein richtiger Burger mehr als drei Euro. Lediglich den ebenso labbrigen wie winzigen Hamburger erhält man dort für einen Euro. Doch das macht weder satt noch ist es gesund. Auch beim China-Imbiss um die Ecke bekommt man nichts für 1,31 Euro. Wer Glück hat, findet beim Fleischer eine warme Bockwurst für 1,20 Euro.

Auch im Supermarkt wird es eng. Hartz IV-Betroffene müssen sich im Alltag als wahre Rechenkünstler beweisen. Leider kann man nicht jedem Schnäppchenangebot, von dem man in den Beilagen der Gratis-Zeitungen liest, auch hinterherfahren, denn für den Öffentlichen Nahverkehr sind im Regelsatz gerade einmal 49 Cent pro Tag vorgesehen. Weit kommt man damit nicht. Mittlerweile ist sogar wissenschaftlich erwiesen, dass man sich mit dem im Regelsatz vorgesehenem Betrag nicht gesund ernähren kann. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) hat errechnet, dass man für die erforderliche Menge von 2550 Kilokalorien, die der Mensch pro Tag benötigt, etwa 6,38 Euro zur Verfügung haben müsste. Somit fehlen dem Betroffen etwa 73 Euro im Monat.

Sicher, niemand muss in Deutschland hungern. Der Regelsatz besteht ja auch noch aus weiteren Posten. Dann muss man sich bei Kleidung einschränken. Zur Not gäbe es auch noch die Tafel oder Suppenküchen. Aber menschenwürdig ist dies sicherlich nicht.


Der Regelsatz

Die Berechnung des Regelsatzes orientiert sich an der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Die EVS wird im Fünfjahres-Turnus vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern ermittelt. Die letzte Stichprobe wurde im vergangenen Jahr erhoben. Rund 75 000 Haushalte (davon 15 000 in den neuen Ländern und Berlin-Ost), nehmen freiwillig an der EVS teil. Der Regelsatz basierte in den letzten Jahren also auf Basis der Zahlen von 2003. Kritiker bemängelten, dass die seitdem erfolgte Teuerung im Regelsatz keine Berücksichtigung fand. Bereits im letzten Jahr erhöhte sich der Satz um vier Euro, aber nicht aufgrund gestiegener Preise, sondern weil der Satz auch an die Rentenentwicklung gekoppelt ist. Der Regelsatz wurde am 1. Juli 2008 auf nun 359 Euro erhöht und setzt sich laut Hans-Böckler-Stiftung aus folgenden Posten zusammen:

1. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ca. 37 %
2. Bekleidung, Schuhe (inkl.. Reinigung, Waschen, Reparatur) ca. 10 %
3. Wohnen (ohne Mietkosten) also Strom & Wohnungsinstandhaltung ca. 8 %
4. Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7 %
5. Gesundheitspflege ca. 4 %
6. Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad sowie Zubehör) ca. 4 %
7. Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen. ca. 9 %
8. Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) ca. 11 %
9. Bewirtung und Übernachtung ca. 2 %
10. Sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 8 %
Den Posten Bildung sucht man in der Aufstellung vergebens. Er wurde vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. fal

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