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Es geht nicht ohne Verbote

Berlins Umweltsenatorin Katrin Lompscher (LINKE) will bis zum Herbst ein besonders weitreichendes Klimaschutzgesetz einführen

Katrin Lompscher wurde am 23. November 2006 vom Regierenden Bürgermeister zur Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin ernannt. Zuvor war Lompscher (47) viele Jahre als Kommunalpolitikerin für die PDS in verschiedenen Berliner Bezirken aktiv. Über das Vorhaben der Senatorin, ein Klimaschutzgesetz in der Hauptstadt durchzusetzen, sprachen mit ihr Sarah Liebigt und Martin Kröger.
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ND: Direkt vor Ihrem Amtssitz fließt die Spree. Bei den hochsommerlichen Temperaturen möchte man zu gerne hineinspringen – ist das nur ein utopischer Traum?
Lompscher: Es ist mehr als ein Traum. Es ist eine durchaus realistische Vorstellung, für deren Umsetzung wir aber noch Zeit brauchen. Die Gewässerqualität spielt für Berlin eine extrem wichtige Rolle. Wir beziehen unser Trinkwasser unmittelbar aus dem Stadtgebiet – etwas, was auch international durchaus Furore macht. Hinzu kommt, dass wir mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der Pflicht sind, etwas für die ökologische Qualität der Oberflächengewässer zu tun. Unser großes Sorgenkind ist die Mischwasserkanalisation. Hier sind enorme Sanierungsaufwendungen erforderlich, die sich lange hinziehen werden – mindestens 10 bis 20 Jahre, möglicherweise auch länger.

In solchen Zeiträumen wird sich auch der Klimawandel weiter forcieren. Für unsere Region sagt man voraus, dass es noch heißere Sommer geben wird, Starkregen erleben wir bereits häufiger. Als Umweltsenatorin sind Sie auch für Klimaschutz zuständig. Welches Fazit ziehen Sie nach den ersten drei Jahren?
Dass Vattenfall kein Kohlekraftwerk in Berlin baut, ist der bisher größte Erfolg, den wir erzielen konnten und der auch Zeit und Kraft gekostet hat. Darauf bin ich stolz. Das erfreuliche Ergebnis zeigt, dass wir gemeinsam mit einer kritischen Öffentlichkeit Einfluss nehmen können auf große Investitionsvorhaben von Unternehmen. Auf rechtlichem Wege hätten wir es nicht verhindern können.

Gibt es weitere Erfolge?
Selbstverständlich. Der Senat hat vor einem Jahr erstmals ein klimapolitisches Arbeitsprogramm verabschiedet und der Regierende Bürgermeister hat das Klimabündnis ins Leben gerufen. Damit ist klar, dass Klimaschutz tatsächlich Sache des gesamten Senats ist. Das wird auch bei der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II deutlich: Ein Großteil ist für energetische Gebäudesanierung vorgesehen. Und als drittes will ich die Klimaschutzvereinbarungen mit den großen öffentlichen Unternehmen wie BSR, Wasserbetrieben und dem Verband der öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft nennen, die sehr wichtige Partner beim Klimaschutz sind. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen, deswegen verhandeln wir derzeit auch mit anderen Unternehmen.

Ist da schon was spruchreif?
Bei der Vorstellung des Energiekonzeptes von Vattenfall hat das Unternehmen dem Land Berlin angeboten, eine Klimaschutzvereinbarung abzuschließen. Zudem haben wir mit Vivantes eine Klimaschutzvereinbarung vorbereitet, die demnächst unterzeichnet wird. Zoo und Tierpark und die BVG werden folgen. Ein großes Arbeitsprogramm, das wir jetzt peu à peu abarbeiten.

Apropos Arbeitsprogramm: Ihr nächstes Großprojekt ist das Klimaschutzgesetz. Sie haben den Entwurf an die verschiedenen Verbände geschickt. Bis Ende Juli hatten diese Zeit, sich zu äußern. Was wollen Sie mit dem Klimaschutzgesetz erreichen?
Zunächst einmal haben wir die Anhörungsfrist bis zum 21. August verlängert. Wir wollen mit dem Klimaschutzgesetz das derzeit gültige Energiespargesetz des Landes Berlin ersetzen. Dieses Gesetz ist 1990 in Kraft getreten und zwischenzeitlich hat sich die Welt natürlich verändert.

Was soll das Gesetz alles enthalten?
Bis 2020 wollen wir in Berlin 40 Prozent CO2 einsparen gegenüber 1990. Dieses Ziel wird im Gesetz verankert. Letztlich geht es darum, konkrete Maßnahmen zu forcieren, um Energieeinsparungen und -effizienz voranzutreiben und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien ein deutlich höheres Niveau zu erreichen.

Auf welchem Niveau befinden wir uns denn derzeit im Vergleich zu den anderen Bundesländern?
Stadtstaaten haben es natürlich schwerer. Aber wir sind das einzige Bundesland, welches für den Gebäudebestand so weit gehende Vorgaben im Klimaschutzgesetz plant. Insofern sind wir hier tatsächlich Vorreiter. Und mir ist derzeit auch kein Bundesland bekannt, welches ähnliche Pläne hat. Das bedaure ich, weil man gemeinsam bekanntlich mehr erreicht.

Ihre potenziellen Partner für das Vorhaben aus der Wohnungswirtschaft sprechen hinter vorgehaltener Hand bezüglich des Klimaschutzgesetzes von »Öko-Stalinismus«.
Ich erwarte auch von der Wohnungswirtschaft eine sachliche Diskussion.

Vor allem werden horrende Kosten für die nötigen baulichen Maßnahmen befürchtet.
Im Übrigen sind die Stimmen aus der Wohnungswirtschaft durchaus differenzierter, zumal sich insbesondere die öffentliche und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft in Berlin überhaupt nicht zu verstecken braucht. Die haben in den letzten Jahrzehnten so hervorragende Sanierungsfortschritte gemacht, dass sie Vorbilder sind, was sparsamen Energieverbrauch angeht. Häufig wird bei der massiven Kritik übersehen, dass wir das Gesetz so konzipiert haben, dass der verpflichtende Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung ersetzt werden kann durch andere Klimaschutzmaßnahmen – beispielsweise eine stärkere Gebäudedämmung oder einem Wechsel zu einer klimafreundlicheren Energieversorgung.

Auch die Bürger dürften wie beim Straßenausbaubeitragsgesetz ordentlich zur Kasse gebeten werden, oder?
Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif – das muss allen klar sein. Die Kosten entstehen, weil wir etwas für den Klimaschutz tun müssen. Es gibt kritische Äußerungen von Verbänden, es gibt aber auch Hauseigentümer, die sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst sind. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden Kosten auf Eigentümer und Mieter zukommen. Hierfür gibt es bundesrechtliche Vorgaben im Mietrecht. Ich gehe aber davon aus, dass sich ein Großteil davon für die Mieter durch eingesparte Betriebskosten ausgleichen lässt.

Nach dem Gesetz soll es auch Zwangsanschlüsse ans Fernwärmenetz geben. Welche Kosten kommen da auf Betroffene zu?
Das ist nicht neu, sondern bereits seit 1990 im Berliner Energieeinspargesetz als Möglichkeit vorgesehen und wurde im Entwurf des Klimaschutzgesetzes aus gutem Grunde übernommen. Mit zusätzlichen Kosten ist nicht zu rechnen. Fern- und auch Nahwärme aus kleineren Blockheizkraftwerken ist im Vergleich zu anderen Energieträgern sehr günstig und klimafreundlich.

In welchem Zeitplan soll das Klimaschutzgesetz verabschiedet werden?
Ich gehe davon aus, dass nach Auswertung der Verbändestellungnahmen eine Senatsvorlage im Herbst verabschiedet werden kann. Danach ist das Abgeordnetenhaus am Zuge.

Den Grünen und den Umweltverbänden geht das Vorhaben nicht weit genug. Sind Sie es nicht leid dauernd von den Grünen kritisiert zu werden?
Konstruktive Kritik ist gut und hilft auch, gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Schließlich konnten wir gemeinsam den Neubau eines Kohlekraftwerks verhindern.

Beim Klimaschutzgesetz geht es wieder um Verbote. Bei der Umweltzone und dem Nichtraucherschutz mussten Sie ebenfalls Verbote rechtfertigen – und zwar für den ganzen Senat.
Manchmal geht es nicht ohne Verbote. Beim Nichtraucherschutz hat man es über viele Jahre mit freiwilligen Vereinbarungen versucht. Das hat nichts gebracht. Jetzt gibt es klare Regeln und die große Mehrheit freut sich über qualmfreie Gaststätten. Und die Umweltzone ist auch nicht dazu da, die Autofahrer zu ärgern, sondern sie soll die Luftqualität verbessern. Davon profitieren dann alle, im Übrigen auch die Autofahrer. Letztlich bin ich als Senatorin Hüterin der Rechte und der Lebensbedürfnisse eines Großteils der Berlinerinnen und Berliner. Und in dieser Rolle fühle ich mich ganz wohl.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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