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Von Fabian Lambeck 14.08.2009 / Titel

Bündnis gegen Hartz-Unrecht

Breite gesellschaftliche Initiative fordert Stopp von Sanktionen gegen Erwerbslose

Was haben der Schriftsteller Günter Grass, der CDU-Politiker Heiner Geißler und der Kabarettist Dieter Hildebrandt gemeinsam? Sie alle unterstützen das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium. Künstler, Gewerkschafter, Akademiker und Politiker haben sich in dem Bündnis zusammengefunden, um gegen die Sanktionspraxis der Jobcenter zu protestieren. Erwerbslosen wird schon bei kleinsten Regelverstößen das Existenzminimum gekürzt oder ganz gestrichen.
Die Sozialgerichte ersticken in der Flut von Klagen gegen Hartz
Die Sozialgerichte ersticken in der Flut von Klagen gegen Hartz IV-Sanktionen.

Am Donnerstag präsentierte sich das »Bündnis für ein Sanktionsmoratorium« in der Berliner Humboldt-Universität erstmals der Öffentlichkeit. Auf dem Podium saßen neben Wissenschaftlern und Erwerbslosenaktivisten auch drei Politiker: der Grünen-Bundestagsabgeordnete Stephan Kurth, die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel und Katja Kipping von der Linkspartei. Ein Signal für kommende rot-rot-grüne Koalitionen sei die Zusammenarbeit aber noch nicht, wiegelte Franziska Drohsel ab. Doch sei man sich einig, dass Arbeitslosigkeit vielfältige Ursachen habe und »nicht durch Druck und Repression beseitigt werden« könne. Wie die Erwerbslosenaktivistin Angelika Wernick betonte, will das Bündnis auf Grundlage des Sanktionsstopps eine Debatte »über den Sinn des Bestrafens von Arbeitslosen« anstoßen.

Der Vorstoß mitten im Wahlkampf kommt zur richtigen Zeit, denn bislang war Hartz IV lediglich bei der LINKEN ein Thema. Dabei wäre eine Diskussion über die verfehlte Sanktionspolitik dringend vonnöten, wie auch die Zahlen für das vergangene Jahr belegen. So waren 2008 rund 789 000 Menschen von Sanktionen betroffen. Auf welch fragwürdiger Rechtsgrundlage die Kürzungen dabei oft erfolgten, zeigt eine andere Statistik: Demnach waren mehr als 65 Prozent der gerichtlichen Klagen gegen die Kürzungen erfolgreich. Viele Sanktionsbescheide sind fehlerhaft, auch weil die Angestellten in den Jobcentern oft heillos überlastet sind. Nach wie vor ist die Fluktuation unter den Beschäftigten sehr hoch. Auch weil die Zukunft der Jobcenter ungewiss ist. Das Bundesverfassungsgericht hält die Kooperation von Bund und Kommunen in den Jobcentern für verfassungswidrig. Bislang blieb das Bundesarbeitsministerium eine Lösung des Problems schuldig.

Was viele Bürger nicht wissen: Im Ernstfall erhalten Betroffene überhaupt kein Geld mehr, wie Frank Jäger vom Erwerbslosenhilfeverein Tacheles betonte. Die Kürzungen erfolgen dabei in drei Schritten: Nach dem ersten Verstoß kürzt man den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent. Beim zweiten Mal sind es dann schon 60 Prozent, und wer sich dann noch einmal etwas zuschulden kommen lässt, erhält gar nichts mehr. »Selbst die Krankenversicherung wird den Betroffenen dann gestrichen«, verdeutlichte Frank Jäger.

Besonders hart trifft es unter 25-Jährige: Gegen 256 000 von ihnen wurden im letzten Jahr Sanktionen verhängt. Anders als bei älteren Erwerbslosen wird den jüngeren bereits nach dem ersten Verstoß der Regelsatz vollständig gekürzt. Werden sie dann erneut auffällig, zahlt man ihnen auch die Miete nicht mehr.

Für Katja Kipping sind diese Sanktionen nicht mit dem Gedanken der Grundrechte vereinbar. »Der Entzug des Notwendigen macht die Menschen gefügig«, konstatierte die Linkspolitikerin. Der Jenaer Soziologe Stephan Lessenich pflichtete ihr bei: »Ein Sanktionsmoratorium wäre ein erster Schritt hin zu einem Sozialstaat, der seinen Namen verdienen würde, indem er seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht mit Misstrauen und Zwang begegnet.«

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