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Von Hans Canjé 18.08.2009 / Inland

»Eines Rechtsstaats unwürdige Methoden«

Unerledigt: Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges

Es ist vieles unerledigt geblieben in der auslaufenden 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, darunter die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges. Zu ihnen gehören tausende Mitglieder KPD, die am 17. August 1956 in der Bundesrepublik rechtsstaatswidrig – wie auch die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach eingestand – verboten wurde.
Protest in Mannheim
Protest in Mannheim

»Der Deutungskampf über die DDR-Geschichte ist in vollem Gange und verläuft immer noch nach politischen Gesetzen des Kalten Krieges. Hier Gute, da Böse«, konstatierte in dieser Zeitung der Theologe Friedrich Schorlemmer und merkte an, dass der »nun fast zwanzig Jahre währende Versuch einer Generaldeligitimierung der DDR nun schon selber totalitäre Züge annimmt«. (ND 28./29.März).

Er ist damit nahe bei Josef Foschepoth, Professor an der Universität Freiburg. In der zeitgeschichtlichen Forschung dominiere immer noch die getrennte Beschäftigung mit der Geschichte der Bundesrepublik und der DDR, bilanzierte er in einem Vortrag im Bundesarchiv in Berlin. Die »doppelte Zeitgeschichte« fordere jedoch zu einer vergleichenden Betrachtungsweise geradezu heraus. Denn: »Die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus hat kaum ein anderes Land so geprägt wie Deutschland. Der politische Kampf gegen den Kommunismus wurde vor allem mit den Mitteln des Strafrechts und der Strafverfolgung geführt.« Der Wissenschaftler bezog sich dabei explizit auf das KPD-Verbot des Bundesverfassungsgerichtes 1956 und die danach eskalierende Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik.

Der Linksfraktion im Bundestag war in der nun auslaufenden Legislaturperiode wieder einmal beschieden worden, dass seinerzeit alles »rechtsstaatlich« zugegangen sei; eine politische Justiz habe es in der Bundesrepublik nicht gegeben. Der Antrag der LINKEN, »Unrecht des Kalten Krieges wiedergutmachen«, war nicht über die Erste Lesung im Parlament hinausgelangt. In ganz großer Koalition – Schwarz/Gelb/Rot/Grün – war das Ansinnen zurückgewiesen worden, die Bundesregierung aufzufordern, in geeigneter Form zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Kriegs in Deutschland beizutragen, den Betroffenen eine materielle Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht zu gewähren.

Damit wurde die vom Staatsrechter Joachim Perels als »Spezialjustiz gegen Kommunisten« bezeichnete Verfolgungswelle der 50er/60er Jahre erneut gerechtfertigt. Die »rechtsstaatlich nicht begründbare« Behandlung von Kommunisten in der bundesdeutschen Strafjustiz, so Perels, »zeugt von einem Skandalon«. Eine wirkliche Aufarbeitung »dieses wenig rühmlichen Kapitels bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte« wäre ein wesentlicher Baustein für eine ehrliche zeitgeschichtliche Erforschung der Geschichte der Bundesrepublik und der DDR.

Als der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Walther Ammann bereits 1962 die Zahl von 250 000 Ermittlungsverfahren nannte, die zu über 6000 Verurteilungen geführt hätten, sprach Werner Maihofer, für die FDP von 1974 bis 1978 Bundesinnenminister, von »Zahlen, die einem Polizeistaat alle Ehre machen«. Auf 10 000 erhöhten sie sich bis 1968 laut der in Essen ansässigen »Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges«. Das höchste Urteil, fünf Jahre Zuchthaus, war am 4. Juni 1955 gegen den damaligen Vorsitzenden der FDJ in Bundesrepublik, Jupp Angenfort, ergangen. Diether Posser, zeitweiliger Justizminister in Nordrhein-Westfalen, verglich in seinem Buch »Anwalt im Kalten Krieg« die »eines Rechtsstaats unwürdigen Methoden« mit denen der Kommunistenverfolgung in den USA: »Während in den USA der McCarthyismus nach wenigen Jahren überwunden war, dauerte die Verfolgungswelle in der Bundesrepublik über 17 Jahre.«

Edgar Wolfrum, Inhaber des Lehrstuhls für Zeitgeschichte an der Universität Freiburg, spricht in diesem Zusammenhang von einer »Justizbesessenheit« bei der Aburteilung von Kommunisten, im Gegensatz zur Verfolgung von NS-Verbrechen. In der Tat ergibt sich bei einem Vergleich der Strafverfahren gegen Kommunisten und ehemalige NS-Täter im Zeitraum 1951 bis 1968, dass die Zahl der gegen Kommunisten gefällten Urteile fast sieben Mal so hoch war wie die gegen NS-Täter.

Mittlerweile sind weitere Betroffene des KPD-Verbots verstorben. Die noch wenigen Lebenden sollten in der neuen Legislaturperiode endlich erfahren dürfen, dass die Bundesrepublik wirklich ein Rechtsstaat ist. Oder will man hier – wie im Fall der Rehabilitierung der »Kriegsverräter«, die jetzt am 26. August beschlossen werden soll – so lange warten, bis sich die Sache biologisch gelöst hat und nur noch eine Formsache für die Akten ist?

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