Inzwischen ist Franz P. wieder gelassen. Er kann wieder ruhig schlafen und schaut nicht mehr angstvoll in seinen Briefkasten. Vor einigen Wochen war das noch anders. Damals wurde Franz P. beschuldigt, deutsches Recht gebrochen zu haben. Der Berliner ist ein ehrenwerter Mann, erfolgreich im Beruf, verheiratet, zwei Kinder. Nicht einmal Knöllchen wegen Falschparkens hat er kassiert. Und dann kam dieser Brief, der ihn getroffen hat wie ein Blitz; er wusste gar nicht, was das alles sollte. Und noch weniger verstand er, was ihm der Hamburger Rechtsanwalt da vorwarf: »... die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums ›Stadtaffe‹ des Künstlers Peter Fox«.
Franz P. zeigte das Schreiben seinem Sohn. Benjamin ist derjenige in der Familie, der am häufigsten am PC sitzt: Hausaufgaben, Mails, Internetrecherche. Er wurde blass, als er das acht Seiten lange Schriftstück las. Vom »Schuldner« war die Rede, von 5001 Euro »Vertragsstrafe« und einer »einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit«, für die Franz P. 1200 Euro zahlen sollte. Beigelegt waren eine »Strafbewehrte Unterlassungserklärung« und der »Vergleich« über 1200 Euro.
Was war passiert? Benjamin P. hatte sich tatsächlich das Album »Stadtaffe« aus dem Internet heruntergeladen, über eine Musiktauschbörse. Das machen alle Jugendlichen so, sagt der 16-Jährige: »Da ist doch nichts dabei.«
Doch, da ist was dabei. Zumindest laut deutschem Urheberrecht. Das nämlich schützt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen von Urhebern an ihrem Werk: von Künstlern, Musikern, Filmschaffenden, Autoren, Dichtern. Nur der Urheber darf sein Werk verwerten, es zum Beispiel zum Herunterladen bereit stellen. Es gibt Ausnahmen, etwa Zitate und oder Privatkopien von DVDs und CDs. Erlaubt ist auch das Kopieren von Musik, Filmen, Büchern – aber nur zu »privaten Zwecken« und nicht für den gewerblichen und öffentlichen Gebrauch. Wenn also jemand eine nicht kopiergeschützte CD kopiert und sie ganz allein zu Hause hört, darf er das. Legt man aber eine CD im Seniorenheim zu einer Tanzveranstaltung in den CD-Spieler, ist das eine »Verwertung«, die genehmigt sein muss.
Als Benjamin sich »Stadtaffe« aus dem Netz herunterlud, glaubte er, eine private Kopie zu herzustellen; er wollte die Musik allein hören. Was er nicht wusste: In dem Moment, in dem er die Musik aus dem Internet auf seinen Rechner zog, taten etliche andere Internetnutzer das Gleiche. Aber ihre Computer griffen nicht auf die eigentliche Quelle zu, also auf den Ursprungsserver, sondern auf den Rechner von Benjamin. Damit wurde der Schüler unwissentlich zum Musikvertrieb.
Das hat schlichte technische Ursachen. Benjamin hatte auf seinem Rechner ein Programm installiert, das zum eingegebenen Stichwort die technisch am besten ausgestattete Quelle sucht und von dort die Dateien herunterlädt. Dieses Programm ist im Netz kostenlos zu bekommen, und Hunderttausende benutzen es. Über dieses Programm geraten die anderen User auf den Download von Benjamin. Die werden aber nicht registriert, sondern nur Benjamin. Durch seine IP-Adresse ist er identifizierbar – besser gesagt sein Vater, denn auf dessen Namen ist der Internetanschluss angemeldet.
Eine IP-Adresse ist notwendig, um über das Internet die Kommunikation zwischen zwei technischen Geräten aufzubauen. Jedes der Geräte muss in der Lage sein, dem anderen Gerät Daten zu senden. Damit diese Daten bei der richtigen Gegenstelle ankommen, muss diese eindeutig adressiert werden. Dies geschieht mit einer IP-Adresse.
Mehr als 400 Millionen Musiktitel werden dem Bundesverband der phonographischen Wirtschaft zufolge jährlich allein in Deutschland heruntergeladen, weltweit sollen es sogar 20 Milliarden sein. Die meisten dieser Titel sind urheberrechtlich geschützt, Downloaden ist dann illegal. Aber daran halten sich viele Menschen nicht.
Das hat Folgen: Viele Musiker können vom Verkauf ihrer Alben nicht mehr leben, sogar solche, die bekannt sind und viel gehört werden. Die Musikwirtschaft wollte dem einen Riegel vorschieben und appellierte jahrelang an das Gewissen der Musikliebhaber. Allerdings ohne Erfolg. Also ließ sich die Industrie etwas einfallen. Eine der Wirkungen spürten Franz P. und sein Sohn Benjamin.
Seit etwa vier Jahren werden Leute, die unerlaubt downloaden, juristisch verfolgt. Jedes Jahr sind es einige Zehntausend, sagt der Phonoverband. Schon eine Woche nach dem Herunterladen von »Stadtaffe« lag der Brief der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Postkasten von Familie P. Benjamin löschte sofort das Album und auch das Download-Programm.
Aber das nutzte nichts. Denn das Schreiben, das die Kanzlei im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH aufgesetzt hatte, enthielt alle Angaben, mit denen zweifelsfrei nachzuweisen ist, mit welcher IP-Adresse Benjamin was heruntergeladen hatte und wann, sogar auf die Sekunde genau. Innerhalb einer Woche sollte Franz P., der Anschlussinhaber, reagieren: entweder die volle Summe von 5000 Euro zahlen oder den Vergleich unterschreiben und nur 1200 Euro überweisen.
Viele Betroffene zahlen aus Angst vor Strafverfolgung. Die Abmahnungen sind in der Regel aggressiv formuliert und nutzen die Ängstlichkeit der Abgemahnten aus. Bekannt für sein kampflustiges Verhalten und das Eintreiben von Schadenersatz ist der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch. In einer Talkshow sagte er, es solle »richtig weh tun«. Im Internet gibt es Foren, die sich über ihn und sein Vorgehen beschweren. Selbst juristische Fachseiten verweisen darauf, dass die Kanzlei Rasch noch immer unablässig Abmahnungen verschickt. Diese Tätigkeit dürfte seinem Haus, zu dessen Kunden Universal Music, Sony BMG Music Entertainment (Germany), Warner Music Group Germany, EMI Music Germany & Co.KG gehören, reichlich Einnahmen beschert haben.
Clemens Rasch ist außerdem Geschäftsführer der Firma proMedia, einer »Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums«. Die wirbt auf ihrer Homepage damit, dass sie »Urheberrechtsverletzungen im Bereich Musik« ermittelt. Auch die Art und Weise, wie sie an Informationen kommt, wird benannt: Online-Ermittlung und Internet Monitoring. Zudem bietet sie sich an für die »Verfolgung physischer Piraterie« und für die »Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden als Sachverständige«.
Dass die Verfolgten meist minderjährig sind, scheint den Verfolgern egal zu sein. Denn greifbar ist zunächst, wer den Anschluss verwaltet, und das sind in fast jedem Fall die Eltern. »Aber die haben in der Regel keine Ahnung, wie die Technik funktioniert, auch mit dem Computer und dem Internet können sie nicht so umgehen wie ihre Kinder«, sagt der Anwalt der Familie P. Mutter und Vater P. geht es ja genauso. Auch einige Gerichte sehen das inzwischen so und nicht immer sind die Eltern verantwortlich für das, was die Kinder übers Internet anrichten.
Außerdem gibt der Anwalt zu bedenken, dass die Abmahnungen massenhaft verschickt werden und die Fehlerquote hoch sein kann – dass zum Beispiel die IP-Adressen nicht stimmen oder falschen Personen zugewiesen werden. Das Problem: Wer eine Abmahnung bekommt, ist erst einmal in der Pflicht zu reagieren und zu beweisen, dass er nichts Unrechtes getan hat. Häufig werden Abgemahnte aber mit einer viel zu kurzen Frist zusätzlich unter Druck gesetzt. Dann fällt es umso schwerer zu beweisen, dass man zum besagtem Zeitraum nicht online war.
Familie P. hat sich erfolgreich gegen die Abmahnung gewehrt. »Den geforderten Vergleich anzunehmen hätte bedeutet, dass wir uns schuldig bekennen«, sagt Frau P. »Aber wir fühlen uns nicht schuldig.« Die Familie suchte einen Rechtsanwalt auf. Der verfasste ein Schreiben, in dem er versicherte, dass Franz P. kein Gewerbe betreibt, mit dem er Musik vertreibt, und damit auch keine Urheberrechtsverletzung besteht. Offenbar zeigte das Wirkung: Weder Familie P. noch ihr Anwalt haben Antwort aus Hamburg erhalten.
Aktuelle Ausgabe: 23.05.2012
Preis: 120,00 €
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