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Von Ina Beyer 26.08.2009 / Kolumne

Zwei-Klassen-Rechtsstaat

Er hat das letzte halbe Jahr im Gefängnis verbracht, weil er das tat, was jedem in Deutschland zusteht – aber Asylbewerbern nicht: sich frei zu bewegen. Die Haftstrafe hat er nicht ganz abgesessen, stattdessen wurde er nun quasi direkt aus dem Knast deportiert, zurück nach Kamerun, von wo er vor neun Jahren nach Deutschland floh. Zuletzt soll er nackt und gefesselt in Isolationshaft gewesen sein, so heißt es auf den Seiten der Unterstützer im Internet, wahrscheinlich, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, Widerstand gegen seine Abschiebung zu leisten.

Der Fall Felix Otto ist gleichzeitig Skandal und rechtsstaatlich entschieden worden. Nirgends sonst in Europa gibt es ein rassistisches Sondergesetz wie die Residenzpflicht, die das von der UN deklarierte Menschenrecht auf freie Bewegung für eine bestimmte Gruppe Menschen einschränkt. Zumal für Menschen, die vor Verfolgung aus ihren Herkunftsländern schon flohen. Doppelt bitter: Felix Otto hatte sich gegen dieses Gesetz engagiert – im Gegensatz zu den Thüringer Richtern hat es ihn persönlich getroffen. Dafür hat er die bei weitem schikanöseste Strafe verbüßt, die einem Flüchtling je deswegen auferlegt wurde. Und schließlich wurde der Knast zur Sackgasse. In Ottos Situation will man nicht stecken. Müssen Sie als Deutsche auch nicht. Was für ein Recht!

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