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Von Anke Engelmann, Erfurt 26.08.2009 / Inland

Thüringen schiebt Felix Otto ab

Trotz massiver Proteste wurde der Asylbewerber Felix Otto gestern nach Kamerun abgeschoben. Das Innenministerium weist Verantwortung zurück.

Dienstag, Airport Frankfurt am Main. Unterstützer verteilen Flugblätter. Gerüchte kursieren. Gegen elf Uhr die Gewissheit: »Sie haben es gewagt«, sagt Aitak Barani von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten. Um 10.40 Uhr war der Airfrance-Linienflug AF 1519 mit Felix Otto an Bord Richtung Paris gestartet – erste Station auf dem Abschiebeflug nach Kamerun. Der Afrikaner, der in den letzten Monaten in Thüringen für einigen Wirbel gesorgt hatte, habe benommen gewirkt, sagen Beobachter.

Auffällig an dem Verfahren: Es sollte glatt und unauffällig über die Bühne gehen. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass der 31-Jährige mit Medikamenten ruhig gestellt worden war. Die letzten fünf Tage habe Otto, an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle verbringen müssen, so die Flüchtlingsorganisation »The Voice Refugee Forum Jena«. Seine Kontakte seien eingeschränkt, seine persönlichen Sachen entfernt worden. Otto sei suizidgefährdet, begründete die JVA Goldlauter die Maßnahmen. Otto hatte hier einen Teil einer insgesamt achtmonatigen Haft wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht verbüßt, die es Flüchtlingen verbietet, den ihnen zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Am Montagabend hatte Ottos Anwältin Beatrix Wallek noch einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt, der abgelehnt worden war. Zudem hatten »The Voice« und andere Flüchtlingsorganisationen gegen Ottos Inhaftierung und die drohende Abschiebung mobil gemacht. So waren beim Innenministerium hunderte Faxe mit Protestbriefen eingegangen.

Indes schiebt man in Thüringen die Verantwortung hin und her. Verfahrensleitend sei die Ausländerbehörde, so Adalbert Alexy, Sprecher des für Abschiebungen zuständigen Landesverwaltungsamtes Thüringen. Das Innenministerium jedoch, dem die Ausländerbehörde unterstellt ist, verweist Anfragen zurück an das Landesverwaltungsamt.

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